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Jetzt NABU-Mitglied werden!EU-2030-Klimaziel: Wir brauchen -65 Prozent!
Emissionslücke schließen, natürliche Senken stärken
Update vom 7. Oktober 2020 – Bei der Abstimmung um das EU-Klimagesetz im Europäischen Parlament haben die Abgeordneten nun für ein neues EU-2030-Klimaziel von minus 60 Prozent CO2-Emissionen abgestimmt. Das ist ein guter erster Schritt, aber besser wären minus 65 Prozent. Für die folgenden Abstimmungen hoffen wir auf ein Stärken natürlicher Kohlenstoffsenken.
6. Oktober 2020 – Die heiße Debatte um die EU 2030-Klimaziele geht in die nächste Runde. Heute und morgen findet im Europäischen Parlament die Plenarabstimmung zum Klimaziel als Herzstück des neuen EU-Klimagesetzes statt. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte sich Anfang September auf das Ziel festgelegt, die CO2-Emissionen in der Europäischen Union bis 2030 um 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlug kurz danach mindestens 55 Prozent als Minderungsziel vor. Letzte Woche diskutierten die europäischen Umweltminister*innen über den Kommissionsvorschlag; Angela Merkel sprach sich dafür aus, dass alle Mitgliedsstaaten bei -55 Prozent mitgehen.
Treibhausgassenken schützen statt Emissionsreduktion drücken
Der Vorschlag der EU-Kommission über ein neues 2030-Klimziel ging einher mit einer Folgenabschätzung (nachzulesen: Teil 1 und Teil 2), welche die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen betrachtet. Demnach sind 55 Prozent weniger Emissionen realistisch und machbar. Jedoch hat die Kommission das 2030-Klimaziel in ein Netto-Emissionsziel inklusive natürlicher Treibhausgassenken wie zum Beispiel Meere, Wälder und Moore verdreht. Je nach Größe der Senke könnte der Kommissionsvorschlag somit nur 50,2 - 52,8 Prozent Emissionsreduktion bedeuten.
Gleichzeitig muss bedacht werden, dass die Entfernung von Kohlenstoff durch natürliche Senken kein stabiler Faktor ist und nicht immer mit Treibhausgasreduktion gleichgesetzt werden kann. Landwirtschaft oder die Entwässerung zerstörter Moore setzen Treibhausgase frei, während gesunde Moore diese speichern. Deswegen braucht es verbindliche Restaurationsziele, die natürliche Treibhausgassenken restaurieren und schützen. Eine gute Stoßrichtung bietet hier die 2030-Biodiversitäts-Strategie der Europäischen Union.
Naturschutz fehlt noch in der Debatte
EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermanns ist der Meinung, über die Maßnahmen zur Zielerreichung solle es aktuell noch nicht gehen. Aus Sicht des NABU ist es jedoch wichtig, dass Fehler nicht wiederholt werden. Denn aktuell spielt nicht-nachhaltige Biomasse eine zu große Rolle in der europaweiten Zielerreichung des 2030-Ziels von aktuell 40 Prozent. Die Erreichung der neuen 2030-Klimaziele muss im Einklang mit dem Naturschutz erfolgen. Bei einer naturverträglichen Energiewende müssen variable Energiequellen wie Windkraft und Photovoltaik dominieren und naturverträgliche Standorte gesucht werden.
NABU-Forderungen - Was muss getan werden?
- Höhere Ambitionen für den europäischen Klimaschutz
Der NABU fordert die Parlamentsabgeordneten bei der Plenarabstimmung zum 2030-Klimaziel auf, sich für die 65-prozentige Emissionsreduktion einzusetzen. Mitte Oktober werden die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat über das neue Ziel diskutieren. Deutschland muss seine Ratspräsidentschaft nutzen und sich für ein höheres Ziel von mindestens -60, besser -65 Prozent (ohne Klimakompensationen) einsetzen, welches den klimawissenschaftlichen Ansprüchen genügt und die aktuelle Emissionslücke der nationalen Beiträge zum Pariser Klimaabkommen schließt. - Das erste europäische Klimagesetz sollte natürliche Senken stärken
Natürliche Kohlenstoffsenken müssen durch bindende Restaurierungsziele durch die Restaurierung von Wäldern, Moore, Feuchtgebieten, Ozeanen und anderen Ökosystemen gestärkt werden. Das europäische Klimagesetz sollte der Startpunkt sein, um verbindliche Ziele festzuschreiben. Es gilt, keine Zeit zu verschwenden und nicht bis 2021 zu warten, wie die Biodiversitätsstrategie vorschlägt. Stattdessen muss die Wiederherstellung der Natur durch Schaffung von Schutzzonen auf mindestens 30 Prozent der Landgebiete Europas und 30 Prozent der Meeresgebiete Europas entschieden angegangen werden. Das Gesetz muss die Stärkung natürlicher dauerhafter Senken umfassen und diese gegenüber technischen Senken priorisieren.
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