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Jetzt NABU-Mitglied werden!Stumpfes Schwert gegen Klimawandel
Kommission verkennt die Bedeutung von intakter Umwelt
04. März 2020 - Richtig und wichtig ist es, dass die EU bis 2050 klimaneutal werden soll und die Messlatte dazu alle fünf Jahre höher gelegt wird. Doch Papier ist bekanntlich geduldig: Hehre Ziele bringen nichts, wenn die Resultate ausbleiben. Wirklich fatal ist, dass die Kommission bisher komplett verkennt, wie wichtig gesunde Wälder, Moore und Meere für den Klimaschutz sind. Als Treibhausgassenker sind sie unsere natürlichen Verbündeten im Kampf gegen die Erderhitzung, sie müssen wiederhergestellt und wirksam geschützt werden. Ohne den Fokus auf diese natürlichen Senken wird uns das Gesetz nicht auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen.
Wichtig ist jetzt auch Schnelligkeit: Je eher alle Länder beginnen wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, desto mehr Spielraum haben wir in den kommenden Jahrzehnten. Doch leider fehlt im Gesetz ein Mechanismus, der die Länder zu Sofort-Maßnahmen zwingt. Entscheidend ist, dass die Kommission daher schon im Juni beschließt, bis 2030 bestenfalls 65 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einzusparen. Die Europäische Union ist weltweit der größte Wirtschaftsstandort und der drittgrößte Emittent von Klimagasen. Deutschland hat einen beträchtlichen Anteil an diesen Emissionen. Denn es hat mit 8,7 Tonnen pro Jahr die höchsten Pro-Kopf-Emissionen. Nur fünf Länder der Welt stoßen mehr Klimagase aus als Deutschland.
Deutschland hat letztes Jahr ein eigenes Klimagesetz verabschiedet. Doch zeigt eine Studie zu Klimagesetzgebungen in acht Mitgliedsstaaten Lücken nationaler und europäischer Gesetzgebungen und Chancen für das europäische Klimagesetz auf. Deutschland hat bereits auf das Ziel Klimaneutralität bis 2050 verwiesen, aber keinen langfristigen und ambitionierten Weg festgelegt, wie wir dorthin gelangen.
Natur kann helfen Treibhausgase zu reduzieren
Das europäische Gesetz muss dies wett machen und eine langfristige Strategie mit Interimszielen festschreiben, um das 1,5-Grad-Ziel und die Treibhausgasneutralität bis deutlich vor 2050 zu erreichen. Wenn die Europäische Union mit gutem Beispiel vorangeht, kann sie dazu beitragen die aktuelle Emissionslücke zu schließen. Im Jahr 2030 müssen die jährlichen Treibhausgasemissionen laut dem Emissions Gap Report (UNEP, 2019) um 15 Millionen Tonnen CO2 geringer ausfallen, als nationale Beiträge zum Pariser Klimaabkommen aktuell hergeben.
Intakte Natur kann helfen Treibhausgase zu reduzieren. Die großflächige Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre kann durch den Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme, wie Wäldern, Wiesen, Mooren, Ozeanen und Feuchtgebieten sichergestellt werden. Gleichzeitig sind die Ökosysteme die Leidtragenden der Erhitzung und können ihre Widerstandsfähigkeit einbüßen. Natürliche und vielfältige Ökosysteme puffern die Auswirkungen besser. Ein kluges erstes europäisches Klimagesetz kann einen Rahmen dafür schaffen, die Dekarbonisierung in Einklang mit der Natur zu bringen.
NABU-Forderungen an das europäische Klimagesetz
1. Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 60 Prozent, besser 65 Prozent im Vergleich zu 1990 (ohne Klimakompensationen). Eine Reduktion von 50 bis 55 Prozent, wie in der Kommunikation des European Green Deal angedacht, reicht nicht aus um die Erderhitzung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
2. Restaurierung und Schutz natürlicher Treibhausgassenken, um 15 Prozent der Territorien von Mitgliedsstaaten auf Land und See bis 2030 wiederherzustellen. Naturbasierte Lösungen müssen prioritär vor marktbasierten und technologiezentrierten Lösungen zum Einsatz kommen, um Emissionen zu senken.
3. Umschwung auf 100 Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien. In einer Welt, die mit Natur und Umwelt vereinbar ist und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt, gibt es keinen Platz mehr für die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Es müssen Termine für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen gesetzt und Subventionen fossiler Brennstoffe beendet werden. Erneuerbare Energien müssen geringe Auswirkungen auf die Natur gewährleisten.
4. Mainstreaming der Klimapolitik auf einer Linie mit Biodiversitätsschutz. Alle europäischen Gesetzgebungen müssen an die europäischen Klima- und Biodiversitätsziele angepasst werden. Dies betrifft jegliche sektoralen Gesetzgebungen bezüglich Landnutzung, Handelspolitik, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Emissionshandel, Transport und Finanzen.
5. Etablierung eines unabhängigen wissenschaftlichen EU-Expert*innenrats und eines mit den UNFCCC-Prozessen und der EU-Langzeitstrategie abgestimmten fünfjährlichen Überprüfungs- und Ambitionssteigerungsmechanismus. Regelmäßige Überprüfungsmechanismen sollen die Konsistenz mit den Zielen der EU, Strategien und Regulierungen sicherstellen.
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