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Vorschläge zur Beschleunigung des naturverträglichen Windenergieausbaus
30. Januar 2020 – Gemeinsam mit BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, WWF und der Umweltdachverband DNR hat der NABU ein Thesenpapier zur Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie vorgelegt. Anlässlich des heutigen Bund-Länder-Treffens im Kanzlerinamt zum schleppenden Ausbau erneuerbarer Energien fordern die Verbände eine verbindliche Bund-Länder-Strategie. Das Papier definiert die bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen. Um die gegenwärtigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, ist ein Zubau von mindestens vier Gigawatt erneuerbare Energien jährlich erforderlich.
Klimaerhitzung und Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele – insbesondere des 1,5-Grad-Ziels. Damit wird auch langfristig der Erhalt der biologischen Vielfalt gesichert.
Diskussion um den dramatisch eingebrochenen Windenergieausbau darf nicht auf den Artenschutz verkürzt werden
Es gibt noch einige wichtige Herausforderungen, die konsequent angegangen werden müssen: die unzureichende Regionalplanung und fehlendes Personal in den Vollzugsbehörden, kaum nachvollziehbare Restriktionen zur Flugsicherung oder ein EEG-Ausschreibungsdesign, das eine Akteursvielfalt und eine bessere Beteiligung von Kommunen und Anwohnern behindert. Auch ist zu befürchten, dass die geplanten pauschalen Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung dazu führen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken.
Offensive ist dringend notwendig
Der Schutz von Populationen windenergiesensibler Tierarten vor den Auswirkungen der Windenergie kann nicht allein durch die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote bei einzelnen Genehmigungen garantiert werden. Daher muss künftig die artenschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermehrt genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme sollten eindeutig geklärt werden, um eine rechtssichere Anwendung in der Praxis zu ermöglichen, die den Artenschutz sicherstellt. Hierzu gehört die gleichzeitige Absicherung durch öffentliche Artenschutzprogramme sowie staatliches Monitoring zur Wirkungskontrolle.
Voraussetzung für die Ausnahmeerteilung muss die garantierte Nicht-Verschlechterung der betroffenen Population sein. Im Rahmen der Artenschutzprogramme müssen geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes veranlasst werden, die auch weitere Faktoren wie beispielsweise intensive Landnutzung berücksichtigen.
Auch aus Sicht des Naturschutzes gibt es Ansatzpunkte, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig die Berücksichtigung des Artenschutzes und dessen Vollzug in den Regionen mit Windenergie zu verbessern. Eine gemeinsame Offensive für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz ist daher dringend überfällig.
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