Artenreiches Riff im Fehmarnbelt - Foto: NABU/Submaris
Artenreiche Riffe statt Sandboden
NABU weist streng geschützte Riffe im Fehmarnbelt nach
05. September 2019 - Der NABU hat heute eigene Biotopkartierungen entlang der Trasse des geplanten Fehmarnbelttunnels in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern vorgestellt. Diese waren zwingend nötig, weil sich in den Unterlagen und Gutachten des dänischen Vorhabenträgers Femern A/S Ungereimtheiten fanden, die der NABU überprüfen lassen wollte. Die Ergebnisse der Tauchgänge sind so überraschend wie eindeutig: Obwohl der Meeresgrund laut Umweltverträglichkeitsstudie nur aus Schlick und Sand bestehen soll, zeigen die neuen Untersuchungen gut ausgeprägte und artenreiche Riffe. Bei ihnen handelt es sich um strenge geschützte Lebensräume, die im Verfahren nicht berücksichtigt wurden. Was das für die Ostseetunnelgenehmigung bedeutet, wird im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klären sein.
18 Kilometer lange Baustelle droht
Der NABU kritisiert bereits seit Jahren die zu erwartenden Umweltschäden durch den geplanten Absenktunnel. Dazu zählen Gefahren für Deutschlands einzigen heimischen Wal, den Schweinswal, für den hier ein Schutzgebiet ausgewiesen wurde, und auch Zerstörungen am Meeresboden durch den 60 Meter breiten, 20 Meter tiefen und 18 Kilometer langen Graben. Der Fehmarnbelt ist ein einzigartiger Lebensraum, große Findlinge und ausgedehnte Geröllfelder sind dicht mit bunten Schwämmen, buschartig verzweigten Moostierchen und Tang bewachsen. Es gibt hier eine Dichte an Plattfischen, die in der Ostsee ihres Gleichen sucht. Der ökologische Schaden im Fall eines Tunnelbaus muss neu bewertet werden.
Neue Argumente für NABU-Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht
Riffe sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt. Deutschland und auch das Land Schleswig-Holstein haben bisher zu wenig für den Erhalt dieser Oasen der Meere getan. Auch deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Die neuen Biotopkartierungen, die das renommierte Kieler Forschungstaucher-Unternehmen Submaris durchgeführt hat, sind Gegenstand der Klagebegründung des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss und liegen aktuell beim Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter sind nun gefragt, die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen.
Die „verschwundenen Riffe“ haben einen seltsamen Beigeschmack, da Vorhabenträger alle maßgeblichen Umwelt-Gutachten selbst in Auftrag geben und entsprechend Einfluss auf Ergebnisberichte nehmen können. Deshalb setzt sich der NABU seit Jahren für eine Entkopplung ein. Ein weiteres Problem sind politisch protegierte Vorhaben. Um bewusste oder unbewusste Täuschungen zu vermeiden, muss politische Einflussnahme auf Genehmigungsbehörden ausgeschlossen werden.
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