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Jetzt NABU-Mitglied werden!Bundesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht
Handlungsbedarf bei Überdüngung und Nitratbelastung
Bereits seit 28 Jahren verschleppt Deutschland die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Trinkwassers. Nach Rügen von der EU-Kommission und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs drohen nun Strafzahlungen von über 850.000 Euro pro Tag. Aber statt das Problem endlich bei den Hörnern zu packen, konnten sich die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft nur auf halbgare „ergänzende Vorschläge“ einigen. Während die EU-Kommission die Vorschläge noch prüft, bewertet der NABU – gemeinsam mit dem DNR, dem BUND und der BDEW – die Vorschläge der Bundesregierung als absolut unzureichend.
Durch Ausnahmeregelungen droht Missbrauch
Besonders das Landwirtschaftsministerium hatte schärfere Vorgaben verhindert. Die aktuellen Vorschläge aus dem Haus von Julia Klöckner lösen das Problem der strukturellen Überdüngung der Ackerböden nicht – auch aufgrund von aberwitzigen Ausnahmeregeln. Zwar sollen bisher zugelassene Düngemengen in den zu hoch belasteten Gebieten um 20 Prozent verringert werden, aber statt die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen (sogenannte Schläge) als Grundlage zu nehmen, sollen der Durchschnittswert pro landwirtschaftlichen Betrieb herangezogen werden. Dabei sollen auch Flächen, die sich außerhalb der „roten Gebiete“ befinden, mit eingerechnet werden können. Missbrauch würde so Tür und Tor geöffnet.
Mit der Methode können düngeintensive Sonderkulturen und Mais mit Flächen, die weniger gedüngt werden, schöngerechnet wird. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass bislang nur extensiv genutzte Flächen nun verstärkt gedüngt werden, um die Gülle loszuwerden. Möglich machen soll dies eine Ausnahmeregel für Wiesen und Weiden in stark belasteten Gebieten.
Gerade für artenreiche Grünlandflächen wäre eine solche Güllen-Entsorgung eine Katastrophe. Es drohen Graswüsten ohne Insekten und wichtige Grünlandlebensräume gingen noch schneller verloren. Doch gerade diese Lebensräume verschwinden bereits zunehmend durch Intensivierung der Nutzung mit höherer Düngung und häufigerer Mahd – selbst in Schutzgebieten.
Schutz der Gewässer und Artenvielfalt sollte an erster Stelle stehen
Klar ist, dass die Bundesregierung mit ihren halbherzigen Vorschlägen nicht durchkommen darf. Der Schutz unserer Gewässer und der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft muss Vorrang haben vor den Interessen der Massentierhaltungsbetriebe.