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Staatsbeihilfen für den Ostseetunnel sind rechtswidrig
13. Dezember 2018 - Der NABU begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg, das dänische Staatsbeihilfen für eine staatseigene dänische Bau- und Betreibergesellschaft, Femern A/S, für rechtwidrig erklärt hat. Geklagt hatte die Reederei Scandlines. Der NABU hatte die Klage in Bezug auf ökologische Belange unterstützt. Eine gute Nachricht für den Meeresschutz, jetzt ist klar, dass keine rechtswidrigen Staatsbeihilfen dazu genutzt werden dürfen, um mit dem hoch riskanten Mega-Tunnelprojekt in einem europäischen Schutzgebiet einen ökologischen Totalschaden anzurichten.
Nun muss der gesamte Prozess um die rechtswidrigen dänischen Staatsbeihilfen im Zusammenhang mit der Fehmarnbeltquerung neu aufgerollt werden. Dabei geht es auch um europäische Fördergelder in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro. Dänemark muss gegenüber der EU-Kommission nachweisen, dass das Geschäftsmodell der staatseigenen Bau- und Betreiberfirma Femern A/S in Bezug auf geltende Wettbewerbs- und Beihilferegeln tatsächlich europarechtskonform ist. Denn die ursprüngliche finanzielle Planung der Dänen basierte auf der Annahme, dass Scandlines den Fährbetrieb nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung einstellen würde. Weil Scandlines aber mit einem flexiblen Fährkonzept in Konkurrenz zum Tunnel gehen will, wäre die Reederei gegenüber eines durch staatliche Beihilfen gestützten staatseigenen Unternehmens schlechter gestellt.
Klar ist, dass die dänische Regierung sich verzockt hat. Unklar ist, ob sie schlüssig nachweisen kann, dass sie angesichts radikal veränderter Rahmenbedingungen das Projekt solide ohne Staatsbeihilfen finanzieren kann. Durch mehr Konkurrenz durch die Fähren wird es weniger Maut für den Ostsee-Tunnel geben. Zudem wurde mittlerweile das Bahnaufkommen auf 78 Züge halbiert. Der motorisierte Straßenverkehr ist mit rund 13.000 Fahrzeugen ohnehin extrem gering. Für ein derart marginales Verkehrsaufkommen würde in Deutschland nicht mal eine Ortsumgehung gebaut werden. Die Kosten für den von Dänemark zu finanzierenden Tunnel sind inzwischen von 4,2 auf mittlerweile 7,2 Milliarden Euro gestiegen.
Auch die Kosten für die Hinterlandanbindung zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Lübeck, zu deren Ausbau und Finanzierung sich Deutschland staatsvertraglich gegenüber Dänemark verpflichtet hat, explodierten noch vor dem ersten Spatenstich. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs von Ende November 2018 stiegen sie von ursprünglich 860 Millionen auf heute über vier Milliarden Euro. Wegen der Verteuerung von Tunnel und Hinterlandanbindung von über sechs Milliarden Euro fordert der NABU Deutschland und Dänemark dazu auf, die Lage neu zu bewerten. Dies ist im Staatsvertrag festgeschrieben. Bisher verstoßen beide Vertragsstaaten beharrlich gegen diese gemeinsame Vereinbarung.
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Der NABU lehnt die umstrittene Fehmarnbeltquerung wegen der erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mangelnden Bedarfs ab und hat gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Anfang Juli 2019 wurde die Klagebegründung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mehr →