In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Rückschritt beim naturverträglichen Stromnetzausbau droht
NABU fordert Beibehalt frühzeitiger Beteiligung bei Trassenplanungen
22. November 2018 - Der Stromnetzausbau erfordert Zeit, wenn Konflikte sorgfältig bearbeitet werden sollen. Die Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), teilweise auf die Bundesfachplanung mit den dazugehörigen Beteiligungsmöglichkeiten zu verzichten, sieht der NABU dementsprechend kritisch.
In den Planungsverfahren beim Trassenbau würden Naturschützer das Recht verlieren, ihre Vor-Ort-Kenntnisse in die Stromnetz-Planungen einfließen zu lassen. Dies könnte die teils vorhandenen Vorbehalte gegen neue Stromnetze eher verstärken. Denn neue Stromleitungen sind ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft.
Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Wesentlicher Inhalt eines Gesetzentwurfs des BMWi sind Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze, insbesondere der Übertragungsnetze. Betroffen sind das NABEG, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Im Rahmen der Verbändeanhörung nahm der NABU zum Gesetzentwurf Stellung:
NABU-Stellungnahme zum EntwurfBeibehalt der Bundesfachplanung nötig
Die Bundesfachplanung ist wichtig für den Naturschutz, wird auf dieser Planungsebene doch die naturverträglichste Variante des Trassenkorridors ermittelt. Konfliktreiche Standorte können so von vornherein ausgeschlossen werden. Hierbei sind für die Bewertung zur Naturverträglichkeit u. a. Lage, Verlauf und Bauweise der Trassen vor Ort von Bedeutung.
Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für einen konkreten Trassenkorridor von etwa 500 bis 1.000 Metern Breite. Dieser ist für die dann folgenden Planungsstufen verbindlich. Antragskonferenzen und andere Beteiligungsformate auf dieser frühen Ebene haben bisher durchaus dazu geführt, dass Interessensabwägungen und Dialoge mit der Öffentlichkeit zu aus Naturschutzsicht vertretbaren Lösungen geführt haben.
Strategische Umweltprüfung für das Stromnetz
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan (BBPl) für das Stromübertragungsnetz ist ein vielversprechendes Instrument, um frühzeitig Hinweise auf Gebiete zu erhalten, die mit Netzausbauvorhaben schwer oder nicht vereinbar sind. Für das Stromnetz hat mit der Erstellung des Szenariorahmens 2019-2030 der nächste Durchgang der Bedarfsermittlung begonnen. Der Prozess soll wiederum in einen BBPl münden, zu dem eine SUP durchzuführen ist.
Zu Beginn der Umweltprüfung hat die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen entworfen. Der vorliegende Entwurf enthält unter anderem Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Angaben, die in den späteren Umweltbericht aufzunehmen sind. Der BBPl wird nach den gesetzlichen Bestimmungen mindestens alle drei Jahre weiterentwickelt. In Anlehnung daran findet ebenso häufig eine Überarbeitung des Untersuchungsrahmens statt, der Gegenstand folgender aktueller NABU-Stellungnahme ist:
Stärkere Verbindlichkeit erforderlich
In jeder Planung muss es um die Suche nach dem naturverträglichsten Standort gehen, wobei die Bestandstrasse eine zwar vorrangig zu untersuchende Alternative, aber niemals die einzige sein sollte. Denn durch den Ersatz einer Bestandsleitung in gleicher Trasse werden Arten- und Biotopvorkommen an ebendiesen Standorten durch den Bau beeinträchtigt.
Seit Jahren zeigen sich bei der Erstellung von Umweltberichten zum Stromnetzausbau deutliche Konfliktpotentiale in der Abschätzung der Einzelmaßnahmen sowie des Gesamtplans. Dennoch hat bisher keine SUP bei einer Maßnahme dazu geführt, dass Alternativen zu den entsprechenden Netzverknüpfungspunkten angeregt oder gar angewiesen wurden, um mit einem Vorhaben in konfliktärmere Gebiete auszuweichen. Der NABU fordert, dass die SUP zur Bundesbedarfsplanung Netzausbau eine deutlich stärkere steuernde Rolle bekommt. Bewertungen aus der SUP sollten in den einzelnen Vorhabenplanungen von den Vorhabenträgern proaktiv aufgegriffen und somit verpflichtend berücksichtigt werden.
VIDEO ZUM THEMA
Der Stromnetz-Ausbau kann und sollte naturverträglich erfolgen und Naturschützer miteinbeziehen. Doch die Bundesregierung plant eine Verkürzung der Planungsverfahren beim Trassenbau – und damit eine Beschneidung von Beteiligungsmöglichkeiten. Mehr →
Das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz ermöglicht die Mitsprache von Interessensgruppen beim Stromleitungsbau auf allen Planungsebenen. Partizipationsangebote müssen auch vom NABU genutzt werden, um die Interessen des Naturschutzes rechtzeitig zu integrieren. Mehr →