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Europäische Gänsemanagement-Plattform in der Kritik
6. November 2018 - Der NABU verfolgt aktuelle Bestrebungen für ein europaweites Bestandsmanagement heimischer Gänsearten mit großer Sorge. Denn im Verlauf der Diskussionen wurde bereits der kontinentweite Abschuss einer streng geschützten und in der EU nicht jagdbaren Art, der Nonnengans, auf einen willkürlich bestimmten Maximalbestand propagiert. Ein solches Vorgehen würde die Grundfesten der EU-Vogelschutzrichtlinie erschüttern, die gerade erst eine Überprüfung durch die EU-Kommision als „fit for purpose“ glänzend bestanden hat.
Seit 2016 tagt und diskutiert eine „Europäische Gänse-Management-Plattform“, die aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten mit brütenden und rastenden Gänsebeständen besteht. Sie wurde im Rahmen des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommens (AEWA) eingerichtet und arbeitet an der Erstellung von europaweiten Managementplänen für zwei sehr unterschiedliche Gänsearten, Graugans und Nonnengans. Die Pläne sollen nun zur Verabschiedung bei der nächsten AEWA-Vertragsstaatenkonferenz vom 4. bis 8. Dezember 2018 in Durban/Südafrika vorgelegt werden.
Die Graugans ist eine in den gemäßigten Breiten brütende Art, die überall in der EU jagdbar ist – meist, wie auch in Deutschland, ohne irgendwelche Mengenbeschränkungen. Um sicherzustellen, dass diese Gänse trotz des Jagddrucks gesunde Bestände halten können und ehemals verlorene Brutgebiete wiederbesiedeln können, ist es sicherlich sinnvoll, die Jagd auf diese Vögel zu steuern, zu koordinieren und zu kontrollieren. Für Deutschland hieße das zunächst einmal die artgenaue Erfassung geschossener „Wildgänse“, die bisher meist unterbleibt. Für Frankreich wäre die logische Konsequenz, dass die dortige Jagd auf aus Skandinavien stammende ziehende Graugänse einzuschränken wäre, nicht aber unter Verweis auf eine wachsende sesshafte Population in den Niederlanden ausgeweitet werden darf.
Ganz anders ist die Situation bei der Nonnengans. Hier handelt es sich um eine arktische Zugvogelart, die vor allem in Deutschland, den Niederlanden und in Großbritannien den Winter verbringt. Sie darf in keinem EU-Staat regulär bejagt werden und befindet sich auf Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, die Arten aufführt, für die besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Derzeit nehmen die Nonnengans-Bestände zu, insbesondere ein Ergebnis der reichlich vorhandenen Winternahrung durch die Ausbreitung intensiver Landwirtschaft mit fetten Grünlandflächen, aber auch zunehmenden Brutansiedlungen im ursprünglichen Winterquartier.
Ein Managementplan für diese Art diente daher weder der Regulierung der Jagd noch dem Schutz dieser zunehmenden Bestände. Stattdessen zielen die Initiatoren darauf ab, angenommene Schäden für die Landwirtschaft oder die Flugsicherheit durch angeblich ins Unendliche wachsende Nonnengansbestände zu reduzieren, indem sie diese geschützten Vögel großräumig bejagen. Der NABU und sein Dachverband BirdLife International haben in dieser Diskussion deutlich darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen keinesfalls mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist. Denn danach sind Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss geschützter Arten nur auf lokaler Ebene möglich, und das nur wenn es nachweislich vor Ort erhebliche Schäden gibt, keine anderen Alternativen zur Problembewältigung zur Verfügung stehen, nur kleine Zahlen der Vögel betroffen sind, deren Populationen nicht beeinträchtigt werden und eine strikte Kontrolle der Ausnahmen garantiert werden kann. All das kann durch den Plan, europaweit die gesamte Population auf einen bestimmten Maximalbestand herunterzuschießen, keinesfalls erfüllt werden.
Der nun vorgelegte Planentwurf erkennt zumindest an, dass jegliche Ausnahmegenehmigungen sich an den Bedingungen der Vogelschutzrichtlinie zu orientieren haben. Der NABU fordert zudem, dass zunächst einmal die vermeintlichen Schäden durch die Gänse, z.B. in der Landwirtschaft, ganz konkret untersucht und quantifiziert werden müssen. Der gefühlte Schaden durch grasende Gänse ist nämlich meist deutlich größer als letztendlich nachweisbare Ernteeinbußen. Anschließend sollten Zonierungskonzepte entwickelt werden, die diese Schäden möglichst vermeiden und notfalls konkret entschädigen sollten, ohne dabei wie bisher mit der Gießkanne Naturschutzgelder an Landwirte in Gänsegebieten zu verteilen. Der Abschuss von Vögeln sollte lediglich eine allerletzte Notlösung in begründeten Einzelfällen darstellen.
Der NABU fordert die AEWA-Vertragsstaaten auf, die nun vorgelegten Managementpläne anhand obiger Anforderungen intensiv zu prüfen und - wenn nötig – nicht zu verabschieden. Die Bundesregierung und die beteiligten Länder haben bereits die Brisanz des Themas für die Zukunft des Vogelschutzes in Europa erkannt und setzen sich in der Gänse-Plattform dafür ein, dass hier kein verheerender Präzedenzfall geschaffen wird, der den Vogelschutz um Jahrzehnte zurückwerfen würde.
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