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Jetzt NABU-Mitglied werden!Planungsbeschleunigung ja, aber richtig
Neuer Gesetzentwurf ist Rückschritt für Umwelt, Bürger und Verbände
Update Oktober 2018: Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz soll um das wegen seiner Umweltauswirkungen umstrittene Projekt „Fehmarnbeltquerung“ ergänzt werden. Die Folgen wären katastrophal, denn der Vorschlag stellt die Notwendigkeit und den Bedarf des Projektes ohne die Bedarfsprüfung fest und würde den gesetzlichen Sofortvollzug ermöglichen.
Sollte der Gesetzentwurf mit den Ergänzungen des Bundesrates verabschiedet werden, könnte der Bau der Fehmarnbeltquerung beginnen, ohne dass offene Fragen zu den vom NABU als erheblich eingestuften Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 1332 „Fehmarnbelt“ juristisch geklärt werden müssten. Gewinner wäre allein der dänische Vorhabenträger, dieser würde für seine fehlerhafte Planung auch noch belohnt.
Der NABU fordert die Parlamentarier des Deutschen Bundestages auf, völkerrechtliche Vereinbarungen mit umfänglichen Beteiligungs- und Klagerechten zu respektieren und den gesamten Gesetzentwurf inklusive Fehmarnbeltquerung abzulehnen.
18. Juli 2018 - Zeitintensive Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen, ist an sich eine gute Sache. Nur darf eine solches Vorhaben nicht bedeuten, dass das Umweltrecht geschmälert wird oder Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände oder Bürgerinnen und Bürger gekürzt werden. Doch genau das beinhaltet die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministerium (BMVI). Dabei wurde der tatsächliche Bedarf für Beschleunigung und das vorhandene Beschleunigungspotenzial vorher noch nicht einmal analysiert. Das ist Gesetzgebung mit der Brechstange und völlig ungeeignet, eine effektive Planungsbeschleunigung zu erreichen. Mit der jetzigen Initiative scheint das Ministerium bewusst in Kauf zu nehmen, dass irreversible Umweltschäden entstehen.
Das Beipiel Elbvertiefung zeigt: Infrastrukturprojekte dauern teilweise wirklich sehr lange und kosten viel Geld. Es ist nachvollziehbar und begrüßenswert, daran etwas ändern zu wollen. Nur bedarf es hierfür auch einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Problem und eine Untersuchung, welche Faktoren tatsächlich die Planungsverfahren verlängern. Einfach die Umweltverbände sowie Bürgerinnen und Bürger ohne nähere Untersuchung der Sachlage als Sündenbock abzustempeln, wie es vielfach passiert, greift zu kurz.
Drastische Einschränkungen im Verbandsklagerecht
Im aktuellen Gesetzentwurf, der am 18. Juli 2018 ins Kabinett eingebracht wurde, ist geplant, sowohl den Erörterungstermin zu streichen, als auch die Klagebegründungsfrist zu verkürzen und vorläufige Maßnahmen zu ermöglichen. Vorläufige Maßnahmen wären zum Beipiel Rodungsarbeiten, die schon durchgeführt werden sollen, bevor über die Genehmigung des gesamten Infrastrukturvorhabens entschieden wurde. Und der Koalitionsvertrag und das vom BMVI initiierte „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ lassen noch Schlimmeres erwarten.
Denn im Koalitionsvertrag heißt es: „Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präklusion einsetzen.“ Jedoch würde jede weitere Einschränkung des Verbandsklagerechts klar gegen die Vorgaben des Unions- und Völkerrechts verstoßen. Gleiches gilt für die Wiedereinführung der sogenannten materiellen Präklusion. Materielle Präklusion bedeutet, dass Einwände, die nicht bereits vor einer bestimmten Frist, beispielsweise auch im Widerspruchsverfahren, geltend gemacht wurden, im zukünftigen Verfahren, also auch im Klageverfahren, ausgeschlossen sind. Im schlimmsten Fall kann dann eine gesamte Klage abgewiesen werden.
NABU fordert echte Verbesserungen
Der NABU nimmt diese Entwicklungen nun zum Anlass, das Thema Planungsbeschleunigung auf den Prüfstand zu stellen und die Mythen der klagefreudigen und verfahrensaufhaltenden Umweltverbände zu beseitigen. Dabei werden die Rolle und Bedeutung der Verbände- und Bürgerbeteiligung dargestellt und konkrete Vorschläge für eine bessere und schnellere Planung unter voller Einbeziehung aller Beteiligten gemacht.
Insbesondere schlägt der NABU vor:
- eine frühere und echte Beteiligung von Verbänden, solange noch alle Optionen offen sind,
- eine Verbesserung im Gutachterwesen bei der Planung, zum Beispiel durch Zertifizierung für bessere Qualitätsstandards und neutrale Beauftragung von Gutachtern sowie eine zentrale Vorhabendatenbank,
- eine vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention und des Unionsrechts,
- eine umfassende Alternativenprüfung für die Vorhabenplanung, um auch Projektalternativen und Nullvarianten mit einzubeziehen.
Der Verkehrsminister tut der Gesellschaft und der Umwelt keinen Gefallen, Projekte mit der Brechstange durchsetzen zu wollen. Der NABU ist überzeugt: Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation eines Vorhabens, schützt Umwelt und Natur und bringt zudem große Vorteile für die Vorhabenträger selbst. Gründlichere Planung bedeutet in diesem Sinne schnellere Planung.
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