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Jetzt NABU-Mitglied werden!Illegal: Finkenfang auf Malta
Europäischer Gerichtshof setzt mehr Schutz für Vögel durch
21. Juni 2018 - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Ausnahmeregelung Maltas, die den Fang von sieben Finkenarten mit Netzen und Fallen im Herbst und Winter erlaubt, gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt und damit illegal ist. Der NABU begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in Europa.
Malta ist das Land mit der höchsten Dichte an Jägern in Europa. Vögel, insbesondere Zugvögel, sind in Abwesenheit anderer größerer Wildarten deren bevorzugtes Ziel. Entsprechend groß ist der Druck auf die Regierungen des Landes, die seit dem EU-Beitritt des Landes im Jahr 2004 geltenden Richtlinie zum Schutz von Vögeln so auszulegen, dass die Jagd auf Vögel möglichst wenig eingeschränkt wird. Grundsätzlich verbietet die EU-Vogelschutzrichtlinie sowohl die Jagd auf Vögel während des Heimzugs in die Brutgebiete im Frühjahr als auch die Jagd mit Netzen und Fallen, da dabei nicht zu kontrollieren ist, ob man jagdbare oder geschützte Vogelarten fängt. Malta versucht jedoch seit Jahren diese Regelung durch großzügige Ausnahmeregelungen zu umgehen.
Der EU-Beitrittsvertrag sah für Malta eine Übergangsregelung zur allmählichen Einstellung des Finkenfangs vor, die 2008 auslief. Malta hatte dementsprechend anschließend den Finkenfang verboten, ihn aber seit 2014 wieder erlaubt. Finken werden vor allem für den Käfigvogelhandel gefangen.
EU-Mitgliedstaaten können jedoch lediglich in wenigen Ausnahmefällen und unter streng kontrollierten Bedingungen von den strikten Schutzvorschriften abweichen. Diese waren nach Ansicht von Umweltverbänden wie dem NABU-Partner BirdLife auf Malta nicht gegeben, so dass sie Beschwerde bei der EU-Kommission einreichten. Diese eröffnete daraufhin ein Verfahren gegen Malta, bei dem durch Naturschützer gesammelte Beweise vor Ort eine wichtige Rolle spielten. Malta gelang es nicht, die EU von der Rechtmäßigkeit der Jagdregelung zu überzeugen, so dass diese im September 2015 Klage gegen Malta beim Europäischen Gerichtshof erhob.
Gericht beschließt: Finkenfang verstößt gegen EU-Vogelschutzrichtlinie
Heute hat dieses Gericht entschieden, dass die strengen Auflagen für Ausnahmen von geltenden Jagdverboten nicht erfüllt werden und die Fallen-Jagd auf Finken damit illegal ist. Das Gericht betonte dabei insbesondere, dass es nicht ausreicht, eine illegale Praxis als traditionell zu bezeichnen, um diese weiter erlauben zu können. Es verwies auch darauf, dass das Fangen von Vögeln durch 4.000 lizensierte Fänger während einer 73 Tage dauernden Jagdsaison sich nicht auf „kleine Mengen“ bezieht und nicht auszuschließen ist, dass dadurch die lokalen Populationen der betroffenen Arten stark beeinträchtigt werden können. Zudem gebe es mit der Zucht von Finken in Gefangenschaft durchaus eine zufriedenstellende Alternative zum Fang.
Diese Arten sind betroffen
In Malta ist bisher der Lebendfang von sieben wildlebenden Finkenarten erlaubt: Buchfink (Fringilla coelebs), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Stieglitz (Carduelis carduelis), Grünfink (Carduelis chloris), Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes), Girlitz (Serinus serinus) und Erlenzeisig (Carduelis spinus).
BirdLife Malta befürchtet zudem, dass unter dem Deckmantel des Finkenfangs auch andere Vogelarten illegal gefangen werden und eine effektive Kontrolle dieser Wilderei durch die Ausnahmeregelung erschwert oder beinahe unmöglich gemacht wird.
Der NABU begrüßt dieses klare Urteil des EuGH, das einen langjährigen Streit beendet und ein klares Signal an alle anderen EU-Länder sendet: Die in der Vogelschutzrichtlinie enthaltenen wichtigen Regelungen zum Schutz von Vögeln vor übermäßiger Jagd können nicht durch die Willkür nationaler Regierungen aufgeweicht werden. Der NABU unterstützt seit vielen Jahren seinen Partner BirdLife Malta bei seinem Kampf gegen das Töten und Fangen von Zugvögeln in Malta. Dazu gehört neben der Zusammenarbeit mit den Behörden zur Bekämpfung von Wilderei auch die politische Arbeit gegen dubiose Ausnahmeregelungen, die eigentlich verbotene Jagdpraktiken legalisieren.
Seit 2014 hatte BirdLife Malta neben anderen Umweltorganisationen systematisch Beweise und Argumente gesammelt, die belegten, dass die maltesische Finkenfang-Genehmigung keineswegs den strengen Ausnahmebedingungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspricht. Die Regierung von Malta steht nun in der Pflicht, das EuGH-Urteil schnell umzusetzen. Eine weitere Finkenjagdsaison 2018 darf es nun nicht mehr geben.
Es gibt noch viel zu tun
NABU und BirdLife Malta fordern, dass die EU-Kommission neben der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen muss: den Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den Frühjahrsabschuss von Turteltauben und Wachteln. Diese drei Ausnahmegenehmigungen sind es, die derzeit der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor öffnen und eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich machen. Zudem gibt es immer wieder zahlreiche Fälle geschützter Arten, die während der üblichen Jagdsaison im Herbst illegal geschossen werden. Für die Naturschützer von BirdLife Malta gibt es daher immer noch alle Hände voll zu tun.
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