Wärmewende wird weiterhin ausgebremst
Steuerliche Förderung für klimaschonendes Bauen fehlt
22. Mai 2018 – Die nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 wurden quasi aufgegeben. Umso wichtiger ist es, nun die Weichen für einen effektiven Klimaschutz nach 2020 zu stellen. Die Wärmewende stellt dabei den wichtigsten Baustein dar. Denn: Das Heizen und Kühlen von Gebäuden ist für gut 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Doch weder die steuerliche Förderung, noch ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz sind in der aktuellen Haushaltsdebatte eingepreist.
Der Gebäudebestand muss rasch energetisch modernisiert werden - durch eine Steigerung der derzeitigen Sanierungsquote von knapp einem Prozent auf mindestens zwei Prozent, notwendig wären sogar drei Prozent. Neben der gezielten Förderung stellen steuerliche Anreize zur energetischen Modernisierung den größten Hebel hierfür dar.
Steuerliche Abschreibung war Teil des Koalitionsvertrags
Die Regierungsparteien schienen die Dringlichkeit auch erkannt zu haben. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen:
„Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“
In der zusammenfassenden Aufstellung der „Prioritären Ausgaben“ im Kapitel „Finanzen und Steuern“ des Vertrags ist das Thema ebenfalls aufgeführt. Doch ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf für 2019 zeigt: nichts! Die steuerlichen Anreize sind nicht mehr berücksichtigt.
Dabei sollen gerade steuerliche Anreize dazu motivieren, die Sanierungsrate zu erhöhen. Seit Jahren bemüht sich die Politik auf Bundesebene, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Die entsprechenden Bestrebungen sind in der Vergangenheit jedoch immer wieder am Widerstand der Länder gescheitert, weil diese Steuerausfälle befürchten. Dabei steht fest, dass ohne eine steuerliche Förderung die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden können.
Gebäudeenergiegesetz reicht nicht weit genug
Auch der Blick auf das derzeit entwickelte Gebäudeenergiegesetz zeigt, dass Klimaschutz und der Gebäudebereich von der Bundesregierung nicht zusammengedacht werden. Der von der EU geforderte Niedrigstenergie-Gebäudestandard ist in der deutschen Interpretation nichts weiter als ein Baustandard, wie er schon seit Jahren praktiziert wird. Dabei ist es technisch und wirtschaftlich bereits heute gut möglich, Energie- und damit CO2-arme Gebäude zu errichten.
Auch das Festhalten am längst widerlegten Argument, dass klimaschonendes Bauen zu teuer wäre, bremst die notwendige Wärmewende weiterhin aus. Damit zeigt sich erneut die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz.
Die GroKo-Verhandler haben sich im Grundsatz geeinigt. Der NABU bewertet den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD als ambitioniert im Naturschutz, jedoch erschreckend mutlos in der Verkehrs- und Klimapolitik. Ein ganzheitlicher Plan muss her. Mehr →