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Städte dürfen Fahrverbote für Dieselautos verhängen
27. Februar 2018 - Die Luft in vielen Städten Deutschlands ist dreckig. Für einen Großteil der Stickoxid-Belastung sind Diesel-Fahrzeuge verantwortlich. Wirksame Maßnahmen, den gesundheits- und klimaschädlichen Abgasen zu begegnen, fehlen bislang. Weder die Bundesregierung noch die Automobilhersteller haben Pläne entwickelt, wie sich die Situation in den Griff bekommen lässt.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass schmutzigen Diesel-Fahrzeugen der Zutritt in extrem belastete Städte verweigert werden kann, um die Schadstoffbelastung zu senken. Der NABU begrüßt dieses Urteil. „Die Autoindustrie hat sich böse verzockt. Die unter den Herstellern offenbar verbreitete Ansicht, man könne sich mit Unterstützung der Bundesregierung und halbherzigen Software-Updates aus der Affäre ziehen, haben die Richter heute eine klare Absage erteilt“, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Damit erhöht sich der Druck auf Politik und Hersteller enorm, endlich effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schadstoffbelastung der Luft durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Besonders betroffene Städte müssen nun schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden, um eine Balance zwischen Mobilitätsbedürfnissen sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz herzustellen.
Was für Klima und Gesundheit ein Erfolg ist, könnte nun für viele Fahrzeughalter zum Problem werden. Eines, das die Bundesregierung, und vor allem das seit Jahren CSU-geführte Verkehrsministerium, hätte abwenden können. Sie hat es versäumt, die Luftqualität in Einklang mit bestehenden EU-Vergaben zu bringen. Statt den Diesel durch Beschwichtigungsversuche zu retten, wurde so die Verunsicherung der Autobesitzer noch verschärft.
Die kommende Regierung muss nun endlich die Umweltzone um eine blaue Plakette für Fahrzeuge mit geringem Stickoxidausstoß erweitern. Nur so könnte eventuell auch noch die drohende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender Überschreitung der Luftqualitätswerte abgewendet werden. Außerdem muss dringend sichergestellt werden, dass betroffene Modelle auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Denn die Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen gelassen werden.
Seit Jahren überschreitet Deutschland die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid, deshalb läuft seit 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren. Der NABU fordert nun eine Weiterführung des Verfahrens, denn der Bundesregierung fehlt ein Plan zur Senkung der gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxide. Mehr →