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Jetzt NABU-Mitglied werden!Europäischer Gerichtshof verhandelt über Fischereiklage
Umweltverbände erwarten wirksamen Schutz von Nord- und Ostsee
22. November 2017 - Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage der Fischerei in Meeresschutzgebieten befasst (Rechtssache C-683/16.) Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hatte 2015 in Vertretung einer Allianz deutscher Umweltverbände, darunter der NABU, beim Verwaltungsgericht Köln den Stopp der Fischerei mit Grundschlepp- und Stellnetzen in Natura-2000-Gebieten der deutschen Nord- und Ostsee gefordert. Die Klage wurde vom Kölner Verwaltungsgericht mit einem Ersuchen auf Vorabentscheidung an den EuGH weitergeleitet. Beim Anhörungstermin in Luxemburg ging es darum, ob die Verpflichtungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie durch die Fischereigrundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) eingeschränkt bzw. verdrängt werden, wie das die Bundesregierung behauptet. Eine Entscheidung wird im Jahr 2018 erwartet.
Mangels politischen Willens sterben so Jahr für Jahr Tausende Seevögel und Schweinswale als ungewollter Beifang in Stellnetzen und werden Lebensräume am Meeresboden durch Grundschleppnetze zerstört. Und das in Meeresschutzgebieten. Die Verhandlung beim EuGH ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer Klärung der zu Grunde liegenden Rechtsfragen auf dem Weg zu einem effektiveren Meeresnaturschutz. Nach Jahren des Stillstands und der politischen Blockaden hoffen die Umweltverbände auf eine Entscheidung, die Schweinswalen, Seevögeln und Lebensräumen wie Riffen und Sandbänken zu dem Schutz verhilft, der ihnen nach europäischem und nationalem Umweltrecht verpflichtend zusteht.
2014 hatten die Umweltverbände beantragt, die Fischerei mittels mobiler grundberührender Fanggeräte (Grundschleppnetze) bzw. Stellnetze in ausgewählten Schutzgebieten zu untersagen. Hilfsweise sollte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erhebliche Beeinträchtigungen prüfen. Nachdem der Ablehnung im Vorverfahren erhob der DNR 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Der Weg nach Luxemburg wurde frei als die Kölner Richter Ende vergangenen Jahres entschieden, die entscheidende Frage zur Zuständigkeit von FFH-Richtlinie und GFP dem EuGH vorzulegen.
Download:
Rückblick: Klage der Umweltverbände
Auch acht Jahre nach ihrer Ausweisung wurden in den zehn Meeresschutzgebieten bis heute keinerlei Schutzmaßnahmen eingeführt. Besonders verheerend sind die Stellnetzfischerei und die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Mehr →