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Jetzt NABU-Mitglied werden!Millionen getötete Singvögel allein auf Zypern
EU-Kommission muss sich klar für Vogelschutz positionieren!
13. Oktober 2017 - Anlässlich des Besuches von Vertretern der Europäischen Kommission an diesem Wochenende auf Zypern möchten der NABU und sein Partnerverband BirdLife Cyprus auf die im Juni 2017 beschlossenen Verschlechterungen des Schutzes von Zugvögeln in dem kleinen EU-Mitgliedsstaat aufmerksam machen. Die Jagd von Singvögeln im Mittelmeerraum hat eine lange Tradition, die heute mehr denn je überholt und in den meisten Fällen illegal ist. Nach einer Studie von Birdlife International werden rund um das Mittelmeer jährlich über 25 Millionen Zugvögel geschossen oder gefangen – davon allein 2,3 Millionen auf Zypern.
Der NABU unterstützt den Vogelschutz auf Zypern
Der NABU unterstützt die Naturschutzkollegen von BirdLife auf der Insel Zypern. Die Strategie des NABU zur schrittweisen Eindämmung der illegalen Vogeljagd umfasst neben der direkten Bekämpfung der Wilderei auch umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung. Ein Projekt zur Pachtung von Grundstücken mit Unterstützung des NABU schafft außerdem seit Frühjahr 2017 erste sichere und nahrungsreiche Rastplätze für Zugvögel.
Auf Zypern sind es in erster Linie Leimruten und Netze, mit denen ein immenser Schaden an der Natur angerichtet wird. Vogelfänger ermorden die Zugvögel immer weniger zum Eigenbedarf, sondern handeln mit ihnen mancherorts im industriellen Stil. Schon in einer einzigen Fanganlage mit Dutzenden Metern von langen Netzen oder unzähligen Leimruten werden zehntausende Vögel im Frühjahr und Herbst gefangen und für die Zubereitung des traditionellen Gerichtes Ambelopoulia vermarktet. Eine Unterscheidung in jagdbare oder geschützte Vogelarten gelingt dabei nicht. Darum ist die Jagd mit Fallen und Netzen durch die EU-Vogelschutzrichtlinie europaweit verboten.
EU darf laxe zypriotische Jagdvorschriften nicht tolerieren
Mit überwältigender Mehrheit hat das zypriotische Parlament im Juni 2017 für eine Änderung des Jagdrechts gestimmt, die zu einer deutlichen Verschlechterung für die Zugvögel geführt hat. Das ist nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Die EU-Kommission muss darum bei ihrem Besuch ein klares Signal geben, dass sie die laxen zypriotischen Jagdvorschriften nicht tolerieren wird. Durch die Aufweichung des Jagdgesetzes werden Besitz und Nutzung von bis zu 72 Leimruten nur als geringes Vergehen eingestuft und mit maximal 200 Euro geahndet. Verstöße gegen das Jagdrecht werden seit Juni nur noch mit Bußgeldern belegt, die von der Jagdaufsicht verhängt werden.
Verstöße gegen das Jagdrecht müssen weiterhin vor Gericht bestraft werden. Die Jagdaufsicht in der Republik Zypern muss personell und finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Auch der intransparenten Herkunft von gefangenen Vögeln zum Eigenbedarf muss begegnet werden. Dazu bedarf es eines vollständigen Verbots des öffentlichen Verzehrs von Vogelgerichten in Restaurants, der durch die Gesetzesänderung wieder möglich gemacht wurde.
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