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Jetzt NABU-Mitglied werden!Die Agrarwende gehört ins Programm der neuen Regierung
Kurswechsel bei den Themen Landwirtschaft und Ernährung dringend erforderlich
25. September 2017 - Der NABU fordert von der künftigen Bundesregierung einen Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik mit einer echten Agrarreform in Deutschland und Europa sowie der Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds. Die Folgen des hohen Pestizideinsatzes und der Massentierhaltung sind bereits im massiven Artenverlust und mit Gülle verseuchtem Trinkwasser sichtbar. Oberstes Ziel muss es sein, das System pauschaler Direktzahlungen in Europa zu beenden.
Eine Kurzanalyse der Wahlprogramme zeigt: Die Grünen, möglicher Regierungspartner in einer Jamaika-Koalition, fordern den Ausstieg aus den pauschalen Subventionen der EU-Agrarpolitik bis zum Ende der nächsten Förderperiode. Gleiches gilt für die voraussichtlichen Oppositionsparteien Linke und die SPD. Dabei bleibt offen, was bei der SPD an die Stelle dieser Gießkanne treten soll. Die Linken fordern eine Koppelung unter anderem an sozialpflichtig versicherte Arbeitnehmer.
Die neue Regierung wird sich nicht wie die bisherige davor drücken können, bei den Themen Landwirtschaft und Klimaschutz Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen einen Kohleausstieg bis spätestens 2035 und ein Klimaschutzgesetz, das die international vereinbarten Klimaziele konsequent in Deutschland vorantreibt.
Der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien und eine deutliche Emissionsreduktion im Verkehrsbereich dulden keinen weiteren Aufschub und müssen zentrale Pfeiler der nächsten Legislatur werden. Wenn eine Partei wie die AfD, die den Klimawandel leugnet, künftig im Bundestag vertreten sein wird, ist es umso wichtiger, dass von der großen Mehrheit der anderen Parteien im Deutschen Bundestag eine deutliche Botschaft ausgeht.NABU-Präsident Olaf Tschimpke
Die Union als weiterhin stärkste Partei will am bisherigen System „Gießkanne“ der pauschalen Flächenprämien festhalten. Die Grünen hingegen wollen einen Umbau hin zur Biolandwirtschaft. Die FDP als dritter Jamaika-Partner äußerte sich bisher kaum zur EU-Agrarpolitik. Jedenfalls will sie den Betrieben weitestgehende unternehmerische Freiheiten, aber dennoch staatliche Subventionierung gewähren – was nicht nur aus Umweltsicht, sondern auch finanzpolitisch fragwürdig ist.
Viele Bauernhöfe stehen vor dem Aus
Die Folgen von Artenschwund und Klimawandel sind bedrohlich – und zwar für Städter und Landbevölkerung, Europäer und Menschen weltweit. Zudem hat die gegenwärtige EU-Agrarpolitik auch für die meisten kleinen Bauernhöfe nichts Gutes erreicht, viele stehen vor dem Aus. Dennoch propagierten der mächtige Deutsche Bauernverband, und große Teile der CDU/CSU, das Motto „Augen zu und durch“ in der Hoffnung, dass die Billigproduktion für den Weltmarkt zumindest kurzfristig ausreichend Profite für diejenigen abwirft, die im Verband das Sagen haben.
Insbesondere in der Landwirtschaft sorgen die derzeitigen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) dafür, dass die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen auf Kosten der Steuerzahler massiv geschädigt werden. Es muss daher das Ziel sein, dieses System grundlegend zu reformieren und die bedingungslosen Direktzahlungen zu beenden. Statt pauschaler Flächenprämien sollen die Landwirte einkommenswirksam für tatsächliche Naturschutzleistungen bezahlt werden.
Förderung nach Gießkannenprinzip muss aufhören
In den kommenden Monaten beginnen auf EU-Ebene Verhandlungen über die Agrarpolitik, die mindestens bis 2030 wirken. Bereits fürheute hat EU-Haushaltskommissar Günter Oettinger zu einer Konferenz über die Zukunft des EU-Budgets nach 2020 nach Brüssel eingealden. Anlässlich dieser EU-Haushaltskonferenz veröffentlichen der NABU und seine europäischen Partnerverbände ihre Forderungen an den EU-Finanzrahmen nach 2020. Der NABU fordert die Ablösung der derzeitigen pauschalen „Gießkannenprämien“ durch einen Investitionsfonds in den nachhaltigen Umbau von Landwirtschaft, Handel und Konsum. 15 Milliarden Euro jährlich sollen zudem in einen neuen EU-Naturschutzfonds fließen, damit gerade Landwirte attraktiv für Naturschutzleistungen bezahlt werden können – im Gegensatz zu heute, wo sie nur für Einkommensverluste entschädigt werden, wenn sie zum Beispiel Blühstreifen anlegen oder später im Jahr mähen.
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