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Jetzt NABU-Mitglied werden!Flüssen und Auen mehr Raum geben
NABU und BUND zeigen Deutschland in Brüssel an
10. August 2017 - Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht in Deutschland bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier. Dabei haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, die Wasserrahmenrichtlinie bereits im Jahr 2000 verabschiedet. „Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand. Das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben“, findet der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Im Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission beim Gewässerschutz nur Platz 21 von 26 Mitgliedstaaten.
In ihrer Beschwerde beanstanden NABU und BUND auch die unklaren Zuständigkeiten an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lässt sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen. „Das Kompetenzgewirr führt dazu, dass an unseren großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisiert NABU-Geschäftsführer Leif Miller.
Ein Lichtblick ist das „Bundesprogramm Blaues Band“, mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen – allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnt Miller.
Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergibt jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Mittlerweile zweifeln sogar die Bundesländer selbst diese Umsetzungsstrategie an.
„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärt Rechtsanwältin Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Angelegenheit vertritt.
Neue Ordnung für die Wasserpolitik: Seit dem Jahr 2000 ersetzt die Wasserrahmenrichtlinie zahlreiche Einzelrichtlinien. Ziel der Richtlinie ist ein guter Zustand der europäischen Gewässer. Mehr →
Das Bundesprogramm Blaues Band ist beschlossen. Für viele kleinere Bundeswasserstraßen wie Aller, Ilmenau und Fulda ist das eine große Chance: Durch Renaturierungsmaßnahmen können sich Flüsse und Auen wieder zu einem vielfältigen Lebensraum entwickeln. Mehr →
Im Renaturierungsprojekt an der Havel geht es weiter voran: Unter anderem wurden 4.233 Tonnen Deckwerkssteine entfernt. So kann sich das Ufer wieder frei entwickeln und ein Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen entstehen. Mehr →