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Mehr Informationen zur Patenschaft!Angriff auf den Meeresschutz in Nord- und Ostsee abgewehrt
Bundestag verhindert gefährliches Vetorecht im Bundesnaturschutzgesetz
22. Juni 2017 - Die Nord- und Ostsee können auch zukünftig durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt werden. Mit einem Änderungsantrag der Abgeordneten der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD stoppte der Bundestag heute mit großer Mehrheit den Plan der Bundesministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung, per Vetorecht effektive Meeresschutzmaßnahmen verhindern zu können. Die deutschen Umweltverbände hatten sich intensiv für den Antrag eingesetzt und begrüßen die Entscheidung. Tausende Menschen unterstützten die NABU-Kampagne SOS fürs Meer.
Zeichen parlamentarischer Demokratie für die Meere
Neben den Umweltverbänden sprach sich mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr schnell die politische Opposition gegen das geplante Einvernehmen der Nutzerministerien aus, initiierte eine entsprechende Stellungnahme des Bundesrates und unterstützte parlamentarische Initiativen der Verbände. Im Mai positionierte sich dann der Umweltausschuss gegen die geplante Änderung und gestern stimmten abschließend die Abgeordneten des Bundestags gegen den gefährlichen Präzedenzfall, der den Meeresschutz und vielleicht den Naturschutz in Deutschland insgesamt dauerhaft geschwächt hätte. Eine wichtige Entscheidung. Denn selbst die Schutzgebiete in Nord- und Ostsee drohen zu Gewerbegebieten zu werden. Schon heute werden sie intensiv von Fischerei, Schifffahrt und zum Rohstoffabbau genutzt. Ein Vetorecht der Nutzerinteressen hätte den Naturschutz endgültig aushöhlt.
Einsatz für Vielfalt Nord- und Ostsee geht weiter
Die Umweltverbände kritisierten die Gesetzesnovelle von Anfang an scharf, sprachen mit Bundestagsabgeordneten und schrieben einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin. Der Paragraph 57 des BNatSchG sollte den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – ein Einvernehmen zusichern. Damit hätte ein einziges Ministerium Verordnungen und überfällige Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren können. Mit der heutigen Entscheidung hat der Naturschutz zwar einen wichtigen Etappensieg erzielt. Doch es muss nun weiter gehen, es stehen aktuell entscheidende Verhandlungen zu den Schutzgebietsverordnungen und zur Regulierung der Fischerei an. Deutschland muss endlich den Hebel umlegen und konkrete Schutzmaßnahmen erlassen. Sonst bleiben Schutzgebiete Papiertiger und der Meeresschutz vor der eigenen Haustür ein trauriges Lippenbekenntnis.
Naturschutzrecht braucht weitere Verbesserung
Nach Meinung des NABU geht die Gesetzesnovelle insgesamt nicht weit genug. In der Praxis verbleiben viele offene Fragen hinsichtlich Auslegung, Umsetzung und Anwendung der gesetzlichen Regelungen. So werden bei den Ausnahmebestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie offensichtliche Umsetzungsdefizite in Kauf genommen, die eine Korrektur des Europäischen Gerichtshofes erwarten lassen. Zudem übernehmen viele Gesetzesanpassungen lediglich Regelungen aus bestehendem EU-Recht und gehen leider nicht darüber hinaus. Das gilt zum Beispiel für das von den Verbänden begrüßte individuenbezogene Tötungsverbot. Insbesondere müssen konkrete Vorgaben zur „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft nachgeholt werden. Denn nur dann kann Deutschland den sich selbst gesetzten Zielen und den völker- und EU-rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Artenvielfalt gerecht werden. Die nächste Novelle muss also kommen.
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