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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wird 25 Jahre alt
15. Mai 2017 - Der 21. Mai ist ab sofort offizieller „Europäischer Natura-2000 Tag“. Damit wird das einzigartige zusammenhängende Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union gewürdigt, das seit 25 Jahren nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der noch länger geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie errichtet wird. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und die maltesischen Ratspräsidentschaft am heutigen Montag in Brüssel. Die FFH-Richtline wurde zusammen mit der dem LIFE-Verordnung Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Der NABU begrüßt die Ausfrufung des offiziellen „European Natura 2000 Day“ als wichtiges Signal. Damit die Richtlinien ihre volle Wirkung entfalten können, müssten sie allerdings noch besser umgesetzt und finanziert werden.
Erfolgsgeschichte muss fortgeschrieben werden
Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der Europäischen Union. Biber, Fischotter, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar spektakuläre Bestandszunahmen. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wäre ohne den Schutz der polnischen Wolfspopulation undenkbar. Auch für viele Lebensräume, wie die Reste der verbliebenen Auwälder, Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden. Jetzt müsse es darum gehen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Schutzgebiete existierten teilweise noch allein auf dem Papier und für viele weitere wurden immer noch keine Erhaltungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Managementplänen festgelegt.
Artensterben in der Agrarlandschaft ist dramatisch
Neben vielen anderen Tierarten leiden auch Fledermäuse, wie z.B. die stark gefährdete Mopsfledermaus besonders unter dem stetigen Schwund von geeignetem Lebensraum. Jedoch ist der Naturschutz in der Europäischen Union eklatant unterfinanziert. Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit anderen deutschen Umweltverbänden für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds.
Zudem müsse die Agrarpolitik der EU mehr zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.
Auch wenn das Comeback einzelner Arten erfreulich ist, darf man nicht die Augen vor den Problemen verschließen, die die intensive Landwirtschaft mit sich bringt. Der Rückgang vieler ehemaliger Allerweltsarten der Agrarlandschaft ist dramatisch. Zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland ist daher die grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines eigenen EU-Naturschutzfonds zwingend erforderlich.
Mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den EU-Naturschutz
Ein halbes Jahr zuvor hatte die Europäische Kommission eine umfangreiche Überprüfung der Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines sogenannten „Fitness Checks“ abgeschlossen und die Richtlinien als zentrale Elemente des Naturschutzes in Europa bestätigt. Einer Eurobarometer-Umfrage von 2015 zur „Einstellung der EU-Bürgerinnen und Bürger zur Biodiversität“ zufolge war lediglich einem Drittel der Befragten das darauf basierende EU-Schutzgebiets-Netzwerk „Natura 2000“ ein Begriff. Der infolge des „Fitness-Checks“ im April von der EU veröffentlichte Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beinhaltet unter anderem den Schwerpunkt zur besseren Kommunikation und Sensibilisierung sowie zur Einbindung Öffentlichkeit. Damit will die Kommission mit verschiedenen Maßnahmen für mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den EU-Naturschutz, Natura 2000 und den Artenschutz sorgen.
Natura-2000-Gebiete sind ein wichtiges Instrument, um den voranschreitenden Artenschwund zu stoppen. Europaweit zählen über 27.000 Flächen zum Schutzgebietsnetzwerk, das die EU-Mitgliedstaaten gemäß den EU-Naturschutzrichtlinien aufbauen und unterhalten müssen. Mehr →
Die Natur in Deutschland und Europa braucht den Schutz durch die EU-Naturschutzrichtlinien. Wir stellen Ihnen zwölf Arten, Lebensraumtypen und Gebiete vor, die ohne den Schutz der EU nicht gerettet werden können. Diese zwölf stehen nur exemplarisch für unzählige Naturschätze Deutschlands und Europas. Mehr →
Eine intakte Natur ist unsere Versicherung für die Zukunft. Die rechtlichen Instrumente für den grenzübergreifenden Schutz der Arten und Lebensräume existieren bereits, entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Mehr →