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Jetzt NABU-Mitglied werden!Der Wald - ein sensibler Ort für Windräder
Bei Planung und Bau von Windrädern in Wäldern sind hochwertige Voruntersuchungen besonders wichtig
21. Februar 2017 - Wissenschaftler gehen davon aus, dass deutschlandweit jährlich 250.000 Fledermäuse durch Windräder getötet werden. Da die Reproduktionsrate von Fledermäusen mit nur einem, maximal zwei Jungtieren pro Jahr noch geringer sind als bei vielen Vogelarten, können die negativen Auswirkungen auf die Populationen nur schwer ausgeglichen werden. Hinzu kommt noch, dass mit zunehmendem Maße waldreiche Gebiete für den Ausbau der Windenergie erschlossen werden. Aus Naturschutz Sicht ist dies sehr kritisch zu bewerten.
Die Anfang Februar 2017 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichte Studie macht darauf aufmerksam, wie notwendig die Qualität der tierökologischen Voruntersuchungen als Teil der Erstgutachten sind, die für die Genehmigung von Windenergieanlagen eingereicht werden. Hier muss qualitativ hochwertig erfasst und untersucht werden, welche Fledermausart, sich mit welchen Ansprüchen wo im Wald aufhält. Denn Fledermäuse können an Windenergieanlagen durch Kollision mit den Rotorblättern oder durch das sogenannte Barotrauma zu Tode kommen.
NABU fordert Fachkonvention zum Schutz der Fledermäuse
Aus NABU-Sicht sind diese Voruntersuchungen das „A und O“ zur Qualitätssicherung innerhalb der Planungspraxis. Fledermausbestände sollten sogar noch auf einer vorgelagerten Ebene, bereits bei der Planung von Eignungsgebieten und spätestens im Rahmen der Vorhabenplanung erhoben werden. Hier fordert der NABU analog zum Helgoländer Papier für Vögel, eine Fachkonvention zum Schutz der Fledermäuse.
Damit von vorneherein der Schutz der Arten und ihrer Lebensräume gewährleistet ist, empfiehlt die Studie weiterhin den Ausschluss von Windrädern in 100 Jahre alten Laub- und Laubmischwäldern, naturnahen Nadelwäldern und Wäldern in Natura-2000-Gebieten. Aus NABU-Sicht ist das essentiell für die naturverträgliche Standortwahl. Der Ausbau der Windenergie darf nur in Ausnahmefällen im Wald stattfinden und Offenlandstandorte sollten immer bevorzugt werden. In waldarmen Regionen muss daher auf Windräder im Wald verzichtet werden. Als „waldarm“ werden Regionen definiert, deren Waldanteil unter dem Bundesdurchschnitt von derzeit 32 Prozent liegt. In „waldreichen“ Regionen hingegen lässt sich die Windenergie im Wald nicht kategorisch ausschließen, wenn die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden soll. Folgende Waldflächen müssen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes kategorisch von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht anderweitig über das Bundesnaturschutzgesetz bereits gesichert sind: naturnahe Wälder, über 100 Jahre alte Laub- und Mischwälder, Wälder in großen, unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen (UZVR), Wälder, die im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als Wälder mit natürlicher Waldentwicklung oder als Wald-Wildnisgebiete ausgewiesen werden oder dafür vorgesehen sind.
Allgemein gilt: Regionen mit hoher Populationsdichte von Fledermäusen sind von Windrädern frei zu halten. In „waldreichen“ Regionen kann die WEA-Planung an Standorten zulässig sein, wenn es sich zum Beispiel um naturferne Nadelholzforste (standortfremde Nadelwälder) handelt; allerdings dürfen hier keine geschützten, windenergiesensiblen Arten vorkommen. Zusätzlich sind dabei Waldgebiete mit bereits vorhandener störender Infrastruktur wie Straßen, Leitungen oder Schienen zu bevorzugen.
Studie präsentiert auch Schutzmaßnahmen
Neben der naturverträglichen Standortwahl identifiziert die Studie neben neuen Erkenntnissen zu Erfassungsmetoden auch Maßnahmen, mit denen Kollision vermieden werden und der Lebensraum der Fledermäuse geschützt werden kann Diese können aus NABU-Sicht eine Möglichkeit darstellen, nur zeigt die Praxis, dass es hier große Vollzugsdefizite gibt. Somit sollte immer die naturverträgliche Standortwahl an erster Stelle stehen. Außerdem sollten diese Maßnahmen genau für jeden Einzelfall in ihrer Durchführung und Effektivität behördlich geprüft und überwacht werden.
Zu der Qualität der Gutachten, der naturverträglichen Standortwahl und Minderungsmaßnahmen hat der NABU in seinen 14 Kernforderungen zum naturverträglichen Nutzung der Windenergie an Land auf See klar Stellung genommen.
Längst gelten Fledermäuse nicht mehr als blutsaugende Vampire, sondern als liebenswerte, schutzwürdige Tiere. Gerade auf Kinder üben die "Kobolde der Nacht" eine ungeheure Anziehung aus. Viele Gruppen in Deutschland engagieren sich für Schutz der Fledermäuse. Mehr →
Können Fledermäuse Krankheiten übertragen? Und was soll ich tun, wenn ich eine Fledermaus finde? Diese und viele andere Fragen werden in unseren FAQs beantwortet. Wer hier nicht fündig wird, ruft einfach das NABU-Fledermaustelefon an. Mehr →