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Jetzt NABU-Mitglied werden!Eine neue Chance für Wolf „Pumpak“
Abschussgenehmigung läuft aus / Vorbereitungen für Besenderung treffen
15. Februar 2017 - Vor etwa vier Wochen wurde ein Wolf, der in den Medien unter dem Namen „Pumpak“ (polnisch für „der Fette“) bekannt wurde, von den sächsischen Behörden als gefährlich eingestuft und sein Abschuss beauftragt. Gesehen wurde der Wolf seitdem nicht mehr. Am Sonntag läuft die Abschussgenehmigung nun ab. Nach Auskunft des Landesumweltministeriums wird der Abschuss nicht neu beauftragt.
Der NABU begrüßt diese Entscheidung, wünscht sich jedoch, dass vor Ort Vorkehrungen für eine Besenderung des Wolfes getroffen werden. Dazu gehört vor allem die entsprechende Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Wölfe sind Langstreckenläufer, die große Reviere besetzen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn sie erst nach längeren Zeiträumen an bestimmten Orten wieder auftauchen.
Angefüttert, aber ohne akutes Gefahrenpotential
Wolf „Pumpak“ wurde als Welpe angefüttert und so an den Menschen gewöhnt. Dies kann einer der extrem seltenen Umstände sein, der zu kritischen Situationen mit Menschen führen könnte und deshalb wurde er nach dem sächsischen Managementplan Wolf als „auffälliges Tier“ eingestuft. Fakt ist aber auch: Der Wolf wurde sehr oft beobachtet und bislang hat er sich bei Kontakt mit Menschen immer zurückgezogen. Das veranlasste die Wissenschaftler zu der Einschätzung, dass das Tier zwar auffällig ist, aber keine akute Gefahr darstellt.
Der Landkreis Görlitz und das Umweltministerium Sachsen hatten am 19. Januar jedoch ohne die Beratung der Experten den Abschuss beauftragt. Der NABU und andere Naturschutzverbände hatten dieses Vorgehen scharf kritisiert, zumal auch das Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes zum Wolf (DBBW) zu dieser Einstufung nicht befragt wurde.
Die Tötung ist nach Bundesnaturschutzgesetz die letze Stufe in einer Handlungskaskade beim Umgang mit Wölfen. Mit der Besenderung und Vergrämung steht aber noch eine genau für solche Situationen vorgesehene Methode zur Verfügung. Der NABU teilt nach wie vor die Einschätzung des Institut LUPUS, dass dieser Wolf, der gemäß des Managementplans des Landes Sachsen als habituiert eingestuft ist, zunächst besendert und vergrämt werden sollte.
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