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Jetzt NABU-Mitglied werden!Ackerfläche wird zu Wohnbauland: Ohne Umweltprüfung?
Gesetzentwurf der Bundesregierung würde verantwortungslosen Flächenverbrauch fördern
15. Februar 2017 - Im Mittelpunkt der anstehenden Änderung des Baurechts stand eigentlich die Einführung einer neuen Baugebietskategorie. Demnach sollte in „Urbanen Gebieten“ höher und dichter gebaut werden können. Außerdem könnten verschiedene Nutzungsarten, wie etwa Einzelhandel oder Wohnen, leichter gemischt werden. Der NABU sieht hierin eine Möglichkeit, flächensparende Siedlungsentwicklung sicherzustellen und begrüßt daher diese Änderung im Grundsatz.
Nachtrag
Die Änderung des Baugesetzbuches wurde am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen. Mit einer Ausnahme – dem CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel – stimmten damit alle Abgeordneten der Koalition auch für den neuen Paragrafen 13b, der die Ausweisung zusätzlicher Wohn-Baugebiete am Siedlungsrand im sogenannten vereinfachten Verfahren ermöglicht.
Kurzfristig wurde jedoch im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine weitere Änderung vorgeschlagen, die der NABU entschieden ablehnt. Danach könnten landwirtschaftliche und unbebaute Flächen am Ortsrand schneller und leichter in Wohnbauland umgewandelt werden. Ob und wie sich das Bauvorhaben auf die Tier- und Pflanzenwelt in der näheren Umgebung auswirkt, bräuchte demnach nicht mehr geprüft werden. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, wie Ersatzpflanzungen oder Renaturierungen von Flächen, würden ebenfalls entfallen.
30-Hektar-Ziel in weiter Ferne
Ähnliche Ausnahmeregelungen wurden bereits 2007 geschaffen. Diese hatten allerdings ausschließlich das Ziel, innerstädtische Bauvorhaben auf brachgefallenen oder bereits bebauten Flächen zu erleichtern. Ein Verzicht auf Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben am Ortsrand ist hingegen nicht nachvollziehbar.
Außerdem widerspricht eine leichtfertige Bebauung von Ackerflächen einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und damit auch dem Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.
Die Ausnahmeregelung soll zwar nur bis zum Ende des Jahres 2019 gelten. Jedoch ist zu befürchten, dass einzelne Gemeinden besonders häufig davon Gebrauch machen werden. Die einzelnen Bauvorhaben können dabei theoretisch eine Fläche von bis zu fünf Hektar einnehmen. Der NABU setzt auf Streichung dieser Regelung im laufenden Gesetzesverfahren.
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