Die Populationen von Stern- und Prachttauchern werden durch den Windpark Butendiek nach Südwesten aus dem Vogelschutzgebiet (siehe blaue Linie) herausgedrängt.
Butendiek vertreibt streng geschützte Vögel aus Schutzgebiet
NABU-Klage gegen Offshore-Park geht ans Oberverwaltungsgericht Münster
11. Januar 2017 - Die Klage gegen den umstrittenen Offshore-Windpark (OWP) Butendiek geht in die nächste Runde. Der NABU hat inzwischen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht. Dieses hatte die Klage auf Sanierung eines Umweltschadens im November abgelehnt. Jetzt entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster, ob die Klage begründet und wie der verursachte Umweltschaden im Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ zu bewerten und sanieren ist. Der NABU kritisiert, dass sich die beteiligten Fachbehörden BSH und BfN in juristischen Scharmützeln verstricken, während westlich von Sylt eine ökologische Katastrophe stattfindet.
Vögel werden aus dem Schutzgebiet vertrieben
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass seltene Stern- und Prachttaucher den Windpark mit über sechs bis acht Kilometern Abstand viel weiträumiger meiden als vorhergesagt. Ihr jahrzehntelanger Verbreitungsschwerpunkt verschiebt sich nach Südwesten. Butendiek führt mit den angrenzenden Windparks dazu, dass die Vögel das Schutzgebiet verlassen. Butendiek im Osten, der Windpark Dan Tysk angrenzend im Westen und die Parks des Helgoland-Clusters im Süden bilden eine für Vögel kaum zu durchdringende Barriere. So drohen mehr als 20 Prozent des EU-Vogelschutzgebietes dauerhaft verloren zu gehen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hält bis heute wichtige Monitoringergebnisse zurück, was im Rechtsverfahren dazu führte, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Frage des Umweltschadens nicht bewerten konnte. Jetzt stellte der NABU einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz, um die Rohdaten einzusehen.
Drei Jahre Rechtsstreit
Seit April 2014 läuft die NABU-Klage gegen Butendiek. Der NABU befürchtete Auswirkungen auf Seevögel und auch Schweinswale und stützte sich auf ein eigenes Rechtsgutachten. Es folgten drei Verfahren an zwei Verwaltungsgerichten mit zweifelhaften Rechtsauffassungen, Zuständigkeitsdebatten und Verzögerungstaktiken der Behörden. Jetzt stellen die Flächenverluste im EU-Vogelschutzgebiet einen klaren Verstoß gegen EU-Recht dar.
Das Kölner Gericht wies die Klage des NABU auf Schadenssanierung ab, da es die Rechtsauffassung vertritt, dass eine Genehmigung das Verschulden eines Vorhabenträgers (hier wpd) nach Umweltschadensgesetz ausschließt, egal wie alt und fragwürdig die Genehmigung ist. Diese nach NABU-Meinung falsche Auffassung würde zu einer weitgehenden Wirkungslosigkeit des Gesetzes führen und ist eine falsche Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
Behörden müssen sofort handeln
Das Oberverwaltungsgericht muss die dringende Frage der Klagebegründung und Schadenssanierung klären. Doch das kann Jahre dauern. Diese Zeit haben die Vögel in der Nordsee nicht. BSH und BfN müssen sofort handeln und Maßnahmen zum Schutz der Arten im EU-Vogelschutzgebiet einleiten. Sonst ist es bald zu spät!
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