In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Sieg der Bürokratie über die Umwelt
„Kostenwert“-Modell des Bundesrates zur Grundsteuer
04. November 2016 –Setzt sich das „Kostenwert“-Modell des Bundesrates durch, würde das die Bewertung von Grundstücken unnötig verkomplizieren und bürokratisch aufblähen. „Zu allem Überfluss sind die Wirkungen des Gesetzes sozial- und umweltpolitisch kontraproduktiv“, kritisiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke. So bliebe etwa das Liegenlassen von Grundstücken oder das Halten von Leerständen steuerlich attraktiv. Zudem hätte praktisch jede bessere und effizientere Grundstücksausnutzung künftig eine höhere Grundsteuer zur Folge.
Der NABU schlägt stattdessen gemeinsam mit rund 50 Bürgermeistern sowie zahlreichen Organisationen ein Gegenmodell vor. Nach Ansicht der Bündnispartner von „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ wäre eine reine Bodensteuer die einfachste und praktikabelste Alternative. Sie würde das bestehende System erheblich vereinfachen, wäre gerechter, investitionsfreundlich, könnte die kommunalen Finanzen sichern sowie die Planungen in den Kommunen unterstützen. Außerdem wäre die Bodensteuer in jedem Fall verfassungskonform.
Für eine nachhaltige Reform
Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von 13 Milliarden Euro eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Die Grundsteuer B auf Bauland und bebautes Land wird heute auf Basis von Einheitswerten erhoben, die auf die Jahre 1964 (West) und 1935 (Ost) zurückgehen. Niveau und Struktur der Werte sind damit gegenüber den Verkehrswerten und anderen Vermögenswerten so sehr veraltet und verzerrt, dass der Bundesfinanzhof sie für nicht mehr verfassungsgemäß hält. Der NABU hat ein Positionspapier mit dem Titel „Die Grundsteuer nachhaltig reformieren“ erarbeitet, das für ein ganz neues Verständnis der Grundsteuer eintritt. Denn die Bedeutung dieser Steuer für die Siedlungsentwicklung wird oft unterschätzt.
Die Behauptung der Länder, es gebe zu ihrem vorliegenden Gesetzesvorschlag keine Alternativen, ist also falsch. Tschimpke forderte die Bundesregierung und den Bundestag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bodensteuer als Alternative unvoreingenommenen und im Detail zu prüfen.
Die Bundesländer haben weder die mit dem geänderten Gesetz einhergehenden Folgekosten für Verwaltung und Bürokratie ermittelt, noch die künftigen Belastungen für Mieter und Eigentümer. Der NABU fordert die Länder auf, ihr „Kostenwert“-Modell, das im Kern eine Pauschalbewertung sämtlicher Gebäude vorsieht, mit den Bodensteuer-Alternativen zu vergleichen – und dabei alle Aspekte, von den Belastungswirkungen über die verfassungsrechtlichen Fragen bis zum Aufwand, in die Betrachtung einzuschließen. Die vorgesehene neue Grundstücksbewertung führt dazu, dass Häuser vergleichbarer Wertigkeit sehr ungleich besteuert würden. Ungerechtfertigte Zusatzbelastungen für viele Mieter und Eigentümer wären die Folge.
Mit einer Grundsteuer auf „Kostenwert“-Basis würden der grundgesetzliche Gleichheitssatz und das steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit teils massiv verletzt. Dabei sind die eigentlichen Reformauslöser gerade die nicht länger hinnehmbaren Verstöße gegen den Gleichheitssatz und das Leistungsfähigkeitsprinzip – dieses Kernproblem bliebe ungelöst.
Die Grundsteuer gilt als ungerecht und nicht mehr verfassungskonform. Gleichwohl ist es bisher nicht gelungen, sich auf eine zeitgemäße Reform zu verständigen. NABU und Deutscher Mieterbund appellieren nun an die Politik, als Basis der notwendigen Reform eine Bodensteuer einzuführen. Mehr →
Täglich wird in Deutschland die Fläche von 200 Fußballfeldern zubetoniert. Die Konsequenz: Böden werden versiegelt, Grundwasservorkommen beeinträchtigt, Tier- und Pflanzenarten verschwinden. Mehr →