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Jetzt NABU-Mitglied werden!Erfolge bei Wanderfalken und Schuppentieren, Schicksalsstunde für Elefanten und Nashörner
Halbzeit der CITES-Konferenz in Johannesburg zum internationalen Artenhandel
30. September 2016 - Viele Arten haben es neu in die Anhänge geschafft, der Handel mit ihnen wird also entweder eingeschränkt oder sogar komplett verboten. „Das ist ein Grund zur Freude, denn für diese Tier- und Pflanzenarten kann es das Überleben sichern, wenn ihr internationaler Handel verboten oder zumindest reguliert wird. Aktuell sieht es gut aus für alle acht Arten der Schuppentiere, den Berberaffen oder auch den kaukasischen Steinbock“, sagt NABU-Artenschutzexpertin Heike Finke.
Für zahlreiche weitere Arten stehen in der kommenden Woche wichtige Entscheidungen bevor, darunter die Schwergewichte Elefant, Nashorn und Löwe. Für die Elefanten wird es darum gehen, alle Elfenbeinmärkte dauerhaft zu schließen. Ihr Aussterben ist sonst kaum mehr aufzuhalten. Auch für die Zukunft des Nashorns – etwa 20.000 Tiere leben im CITES-Gastgeberland Südafrika – wird die Konferenz die Weichen stellen: Setzt sich Swasiland mit seiner Forderung durch, den Handel zu öffnen, würde dies die Nashornwilderei verstärken. Swasiland möchte seine Lagerbestände und durch Enthornung gewonnenes Nashorn-Horn an asiatische Kunden verkaufen. Eine neue Studie der NABU International Naturschutzstiftung zeigt: Selbst die weltweite Nashornpopulation von knapp 30.000 Tieren würde nicht annähernd ausreichen, um die enorme Nachfrage an Rhinozeroshorn zu befriedigen.
Handel mit Wanderfalken bleibt verboten
Gute Nachrichten gibt es für den Wanderfalken, 1971 erster vom NABU ausgerufener „Vogel des Jahres“. Sein bislang geltendes Handelsverbot bleibt – aller Voraussicht nach – bestehen. Kanada hatte beantragt, den Greifvogel von Anhang I auf Anhang II herabzustufen.
Eine maßgebliche Rolle spielte dabei die Intervention der EU, die verhinderte, dass der Antrag im Konsens angenommen werden konnte. Die nachfolgende Wahl ging zugunsten des Wanderfalken aus. Vorerst zumindest, denn der Antrag könnte nächste Woche im Plenum noch einmal eröffnet und verhandelt werden. Der NABU begrüßt die Entscheidung der Delegierten, denn die Herabstufung würde auch zu einer Aufweichung des Schutzes auf nationaler Ebene führen.
Noch in den 1960er waren Wanderfalken international vom Aussterben bedroht. Schuld war neben der massiven Belastung durch das inzwischen verbotene Pestizid DDT und andere Industriechemikalien vor allem die Verfolgung der Falken durch Taubenzüchter und die illegale Entnahme von Eiern und Jungfalken durch Liebhaber der Beizvogeljagd und Falkner.
Die illegale Entnahme und der internationale Schmuggel mit Eiern und Jungvögeln geht nach wie vor weiter, denn Wanderfalken sind heiß begehrt. Vor allem im Mittleren Osten, wo die Falknerei eine wichtige Rolle spielt, werden stattliche Summen für die Greifvögel bezahlt. Bis zu 100.000 Euro kann ein Vogel aus Nachzucht mit seltener Farbvariation auf dem legalen Markt erzielen. Es ist zu hoffen, dass die Delegierten auch nächste Woche zu ihrem Wort stehen und dem Wanderfalken den nötigen Schutz zusprechen.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Ziel des Abkommens ist es, Gefahren für die Arten durch den internationalen Handel zu vermeiden. Mehr →
Vor der CITES-Konferenz wird über die Freigabe des Nashorn-Handels diskutiert. Doch eine aktuelle NABU-Studie zeigt, dass die weltweite Nashornpopulation die enorme Nachfrage nicht befriedigen könnte. Im Gegenteil: Ein freier Handel könnte die Nashorn-Wilderei noch befeuern. Mehr →