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Jetzt NABU-Mitglied werden!Klimaschutzabkommen ratifiziert – doch was nun?
Umweltverbände bleiben der Anhörung zum Klimaschutzplan 2050 aus Protest fern
27. September 2016 - Die Bundesregierung ist gut darin, sich auf internationalem Parkett als Klimaschützer zu präsentieren. In Paris haben Kanzlerin und Umweltministerin betont, wie wichtig Klimaschutz und ein internationales Klimaschutzabkommen sind. Tatsächlich haben die deutschen Diplomaten auch eine wichtige Rolle dabei gespielt, die Mehrheiten für den Abschluss des Paris Agreements zu organisieren. Mehrheiten für Klimaschutz organisieren, das kann die Bundesregierung. Das hat sie gerade erst bewiesen, als am 22. September im Hauruckverfahren die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens einstimmig im Bundestag beschlossen wurde. Dass das geht, ist beachtlich, denn zeitgleich findet die Erstellung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung statt – und von Einigkeit ist in dem Prozess keine Spur zu finden.
Im Koalitionsvertrag konnten sich Union und SPD nicht auf ein Klimaschutzgesetz mit entsprechender Verbindlichkeit einigen, deshalb muss nun ein Klimaschutzplan erstellt werden, Federführung hat das Umweltministerium. Das BMUB hat einen breiten gesellschaftlichen Beteiligungsprozess eingeleitet, um möglichst viele Akteure aus allen Bereichen einzubinden und Maßnahmenvorschläge abzuholen. So weit so gut, doch was ist, wenn alle guten Vorschläge der Beteiligten am Ende doch nichts zählen? Dann stellt sich doch die Frage, wozu eigentlich ein solcher Prozess dienen soll. Denn tatsächlich ist von den vielen Maßnahmeneingaben nicht viel übrig geblieben im vorgelegten Entwurf des Klimaschutzplans der sich nun in der Ressortabstimmung befindet. Schon vorab sind mehrfach Entwürfe bekannt geworden, deren Inhalt es nahe legt, dass bereits vor der eigentlichen Ressortabstimmung die Fachministerien unbequeme Maßnahmen zum Klimaschutz gestrichen haben. Der jetzige Entwurf ist so verwässert, dass weder die formulierten Ziele reichen noch konkrete Pläne aufgezeigt werden, wie die Ziele erreicht werden können.
Der NABU hat sich gemeinsam mit dem BUND, Greenpeace und dem WWF dazu entschlossen, der Verbändeanhörung im Rahmen der Ressortabstimmung fernzubleiben. Wir haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, welche Rahmenbedingungen ein wirksamer Klimaschutzplan 2050 haben muss und welche Maßnahmen mindestens enthalten sein müssen. Wir haben mit über 50 anderen Verbänden den Klimaschutzplan der deutschen Zivilgesellschaft erarbeitet, hier sind in allen Handlungsfeldern die wesentlichen Maßnahmen dargestellt. In einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler haben wir diese auch noch einmal eingefordert.
Ein Klimaschutzplan, der auch tatsächlich diesen Namen verdient, muss mindestens diese Punkte enthalten:
- Die Begrenzung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius erfordert die Dekarbonisierung der heutigen Industriestaaten bis spätestens zur Mitte des Jahrhunderts. Im Klimaschutzplan muss daher ein Treibhausgas-Minderungsziel von mindestens 95 Prozent bis 2050 verankert werden. Entsprechend ehrgeiziger müssen die Zwischenziele für 2030 und 2040 ausfallen.
- Ein glaubwürdiger Klimaschutzplan muss konsistente Treibhausgas-Minderungsziele für alle Sektoren enthalten. Diese müssen für 2030, 2040 und 2050 kohärent aus dem Langfristziel von minus 95 Prozent Treibhausgasen bis 2050 abgeleitet sein sowie den heutigen Stand und das unterschiedliche technische Minderungspotenzial der Sektoren reflektieren.
- Im Stromsektor ist die schnelle und sozialverträglich gestaltete Reduktion der Kohleverstromung unabdingbar. Bereits vor 2020 sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, sonst ist auch das Ziel, die Emissionen um 40 Prozent zu mindern. Bis spätestens 2035 muss die Kohleverstromung in Deutschland insgesamt beendet sein. Gleichzeitig müssen Energieeffizienz und Einsparung forciert sowie die erneuerbaren Energien deutlich schneller als derzeit geplant naturverträglich ausgebaut werden.
- Die Verkehrswende muss jetzt eingeleitet werden. Der Klimaschutzplan muss ein klares Signal setzen für das mittelfristige Auslaufen des Verbrennungsmotors sowie für eine deutliche Stärkung des öffentlichen Verkehrs, der Schiene durch Infrastrukturinvestitionen und der nicht-motorisierten Mobilität, insbesondere in Städten.
- Für den Sektor Landwirtschaft sind konkrete Ansätze zur Reduzierung der Fleischproduktion und der Stickstoffüberschüsse notwendig. Außerdem müssen die Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess zur nachhaltigen Ernährung wieder in den Plan aufgenommen werden. Der ökologische Landbau ist als Leitbild der Landwirtschaft zu verankern.
- Auch der Gebäudesektor benötigt explizite Vorgaben zur Erhöhung der Sanierungsrate im Bestand und zur Verschärfung der energetischen Standards für Neubauten, um das schon erklärte Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen.
- Die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft muss über Jahrzehnte zielgerichtet verfolgt werden. Um hier die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, ist es notwendig, im weiteren Verlauf den Klimaschutzplan in ein verbindliches Klimaschutzgesetz zu überführen.
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Damit die Ziele der Pariser Klimakonferenz erreicht werden können ist ein wirksames Paket mit verbindlichen Maßnahmen dringend erforderlich, daher brauchen wir einen ambitionierten Klimaschutzplan 2050. Für die Energiewirtschaft bedeutet das, dass der Kohleausstieg schleunigst angegangen werden muss. Mehr →
Vom 30. November bis 11. Dezember 2015 fand die UN-Klimakonferenz (kurz COP21) in Paris statt und es stand einiges auf dem Spiel: Es musste ein Nachfolgeabkommen für das das „Kyoto-Protokoll“ von 1997 verabschiedet werden, das ab 2020 den internationalen Schutz des Klimas regeln soll. Mehr →