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Mehr Informationen zur Patenschaft!Vorschläge für Meeresschutzgebiete ignorieren Umweltrecht
Rechtsgutachten kritisiert Verordnungsentwürfe der Bundesregierung
Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag von NABU, BUND, Greenpeace und WWF offenbart grobe Mängel in den Verordnungsentwürfen für sechs Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nord- und Ostsee. Das federführende Bundesumweltministerium streitet mit den Nutzerressorts um die Zukunft von bedrohten Arten und Lebensräumen. Die Umweltverbände hatten die Entwürfe in einer gemeinsamen Stellungnahme im Februar als fachlich ungenügend und juristisch fragwürdig abgelehnt.
Jetzt haben unabhängige Rechtsexperten die Position der Verbände gestützt. Sie zeigen auf, dass die Entwürfe den völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht entsprechen. Das Gutachten leitet die Vorgaben des Internationalen Seerechtsübereinkommens (SRÜ), der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie die Verpflichtungen der regionalen Meeresschutzübereinkommen HELCOM und OSPAR ab und setzt sie ins Verhältnis zu den Verordnungsentwürfen. Am Ende steht fest: Deutschland könnte und müsste den Schutz von Schweinswalen, Seehunden und Riffen ambitionierter angehen. Doch die Interessen aus Fischerei, Verkehr und Wirtschaft drohen sich gegen geltende Meeresschutzverpflichtungen durchzusetzen.
Was wird kritisiert?
Noch 2014 bekannte sich die Bundesregierung zu einem kohärenten Ansatz, der neben der Umsetzung von Natura 2000 auch die Verpflichtungen der regionalen Übereinkommen OSPAR und HELCOM berücksichtigt. Doch fehlt dieser Ansatz in den Entwürfen. Damit bleiben selten gewordene Artengruppen wie Haie oder Rochen, aber auch bedrohte Lebensräume ungeschützt. So versäumt es Deutschland auch, die Vorgaben der MSRL umzusetzen.
Viele Nutzungen, die Schifffahrt, die Fischerei und der Rohstoffabbau werden von jeglichen Regulierungsversuchen freigestellt, obwohl EU- und Völkerrecht dies ermöglichen und andere EU-Mitgliedsstaaten davon längst Gebrauch gemacht haben. So verbot Irland die grundberührende Fischerei in Kaltwasserkorallenriffen bereits 2003, Spanien, die Niederlande und Dänemark folgten dem Beispiel, während Deutschland auf Maßnahmen der europäischen Fischereipolitik setzte und bis heute Grundschleppnetze wertvolle Lebensräume zerstören. Auch die wissenschaftliche Meeresforschung soll z.B. seismische Untersuchungen in den Schutzgebieten durchführen können, obwohl das SRÜ dem Küstenstaat eine Regelungskompetenz zuspricht.
Die jetzt verhandelten Naturschutzgebietsverordnungen stellen die Grundlage für das spätere Gebietsmanagement. Den Rahmen bilden die Schutz- und Erhaltungsziele, die verantwortliche Fachbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Nun soll dessen Kompetenz über eine Einvernehmensregelung beschnitten und so den Ressorts aus Fischerei, Verkehr und Wirtschaft ein faktisches Vetorecht eingeräumt werden. Das widerspricht nicht nur der heutigen Behördenpraxis, sondern auch dem Bundesnaturschutzgesetz.
Wie geht es weiter?
Noch in diesem Jahr sollen die Verordnungen vom Bundeskabinett beschlossen werden. Hinter geschlossenen Türen findet das Geschacher der Ministerien um die Zukunft von Nord- und Ostsee statt. Im Juni startete der NABU daher die Kampagne SOS fürs Meer. Das neue Rechtsgutachten macht einmal mehr deutlich, dass die Entwürfe in die falsche Richtung zeigen und weder die Naturschutzverbände noch die Europäische Kommission weichgespülte Verordnungstexte akzeptieren werden.
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Nord- und Ostsee müssen dringend geschützt werden. Doch die aktuellen Entwürfe für eine Schutzgebietsverordnung sind ungenügend, ignorieren die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten und werden den Verpflichtungen des EU-Umweltrechts nicht gerecht. Mehr →
Im November 2013 fand das vorerst letzte Fachgespräch zum Management mariner Natura-2000-Gebiete statt. Der NABU hatte 30 Teilnehmer eingeladen, um mit ihnen über Maßnahmen zu sprechen, wie die Meere als Lebensräume besser geschützt werden können. Mehr →