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Jetzt NABU-Mitglied werden!Weiter kein Fracking-Verbot in Deutschland
Gesetzesvorlage der Koalition ignoriert Ablehnung in der Bevölkerung
26. Juli 2016 - Über ein Jahr ist zwischen Vorlage der ersten Gesetzentwürfe zur Regelung der umstrittenen Risiko-Technik Fracking vergangen, als am 24. Juni die große Koalition einen Kompromiss gebilligt hat. Im Gesetzespaket ist Fracking faktisch in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein verboten – lediglich vier Probevorhaben sollen in diesen Gesteinsformationen zugelassen werden, sofern die jeweilig betroffenen Länder dabei zustimmen. Ursprünglich waren deutlich mehr Probebohrungen vorgesehen und es gab die Hintertür kommerzielles Fracking in diesen Gesteinsformationen zuzulassen, sofern eine Expertenkommission dies billigt.
Fracking stößt in weiten Teilen der Gesellschaft auf Ablehnung, alleine in unserer Aktion „Frackingfreie Gemeinden“ haben sich über 3.000 Bürgerinnen und Bürger aus fast allen Wahlkreisen gegen Fracking in ihren Gemeinden ausgesprochen. Der Druck aus der Bevölkerung der Zivilgesellschaft hat sicher dazu beigetragen, dass die Regelungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein deutlich verschärft wurden.
Fracking auch in Natura-2000-Gebieten möglich
So weit so gut. Allerdings ist im neuen Gesetzespaket Fracking in Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, ausdrücklich erlaubt. Die große Koalition verweist dabei darauf, dass die Form des Frackings eine quasi konventionelle Technik sei, da sie schon seit Jahrzehnten gängige Praxis ist und negiert dabei die augenscheinlichen Gefahren die von der Technik ausgehen unabhängig von der Gesteinsart in der sie angewendet wird: Erdbeben, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen in deutschen Erdgasfördergebieten sind eindeutige Indizien dafür, dass vom Fracking Gefahren ausgehen. Mit dem neuen Gesetzespaket wäre diese Form des Frackings sogar in „Natura 2000“-Gebieten möglich.
Immerhin wurde eine UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben eingeführt und damit Beteiligungsrechte für betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie und Gemeinden eingeführt – das heißt lokale Akteure sind nun gefragt Fracking-Projekte kritisch zu begleiten und sich für Natur und Umwelt stark zu machen!
Naturverträgliche Energiewende konsequent umsetzen
Aus NABU-Sicht wäre es die richtige Entscheidung gewesen Fracking gänzlich zu verbieten und so den Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser sicherzustellen. Darüber hinaus ist es auch klimapolitisch geboten fossile Energieträger im Boden zu belassen, denn nur so sind die Klimaschutzziele zu erreichen. Die naturverträgliche Energiewende muss daher konsequent von der Bundesregierung umgesetzt werden. Das bedeutet konkret mehr Energie zu sparen, die Effizienz steigern und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen.
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verständigt. Aus NABU-Sicht enthalten diese jedoch zu viele Ausnahmen und schließen die Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser nicht aus. Mehr →
Anlässlich des bundesweiten Anti-Fracking-Tages am 31. August fordern NABU und UVP-Gesellschaft eine Regelung der umstrittenen Erdgas-Fördermethode auf deutscher und europäischer Ebene. Laufende Erkundungen sollten ausgesetzt und neue nicht genehmigt werden. Mehr →