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Jetzt NABU-Mitglied werden!EEG-Novelle: Kein Mehrwert für Mensch und Natur
Förderung der erneuerbaren Energien bleibt unzureichend
27. Juni 2016 - Mit der laufenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt die Bundesregierung nach Ansicht des NABU die Pariser Klimaziele in Gefahr. Der Schutz von Natur, Klima und Gesundheit wird hinten angestellt und den Anhängern des fossilen und atomaren Energiesystems wird massiv in die Karten spielt. Dabei hätte die Bundesregierung eigentlich wichtige Vorgaben machen müssen: für einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien!
Mit dem Systemwechsel von Festpreisen für Ökostrom zu einem neuen Ausschreibungssystem erhalten nur diejenigen Projekte den Zuschlag, die die geringste Förderung beanspruchen. Damit will die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren begrenzen, bis 2025 auf maximal 45 Prozent. Doch dieses Ziel beißt sich mit den Klimaschutzzielen von Paris: Für einen effektiven Schutz des Klimas müsste dieser Anteil bis dahin bei deutlich über 50 Prozent liegen.
Naturverträglichkeit nicht im Fokus
Dass sich die Bundesregierung auf die strikte Begrenzung des Ausbaus erneuerbarer Energien versteift, zeugt von geringer Weitsicht. Langfristig gesehen wäre es deutlich besser gewesen, qualitative Ziele in das EEG aufzunehmen. Denn nur wenn Anlagen sauber geplant und gebaut sind, wird die Energiewende zum Erfolgsprojekt. Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sichern und die Natur nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen, muss der Ausbau räumlich besser gesteuert werden, und zwar über eine verbindliche Regionalplanung. Dazu zählt auch ein besseres Qualitätsmanagement bei den ökologischen Verträglichkeitsprüfungen für Anträge und Genehmigungen von Neuanlagen.
Doch in der EEG-Novelle kommt die Rücksicht auf die Natur bislang zu kurz. Stattdessen wurden sogar aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen, nämlich Grünland in benachteiligten Gebieten, für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen freigegeben. Dabei war dieses Thema schon vom Tisch und die Solar-Branche selbst erkennt an, dass für Freiflächenanlagen vorrangig Gebiete mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung genutzt werden sollten.
Unsinn: Ausbau auf ökologisch wertvollem Grünland
Es gibt auch keinen Grund, den Ausbau der Photovoltaik auf Grünland-Standorte zu lenken, denn Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder hoher Bodenverdichtung stehen ausreichend zur Verfügung. Jetzt auf die letzten ökologisch wertvollen Grünlandgebiete zu drängen, wäre ein herber Rückschlag für die Natur und für die Akzeptanz gegenüber Neubauprojekten im Bereich erneuerbarer Energien.
Bürgerenergie systematisch benachteiligt
Ein weiterer Kritikpunkt: Durch den Systemwechsel beim EEG werden künftig vor allem kleinere Akteure benachteiligt. Ausgerechnet die Bürgerenergie, die regionale Wertschöpfung generiert und die Akzeptanz der Energiewende sichert, wird durch das Ausschreibungssystem systematisch ausgebremst. Zwar kann die Bürgerenergie an Ausschreibungen teilnehmen und erst im Nachgang die notwendigen Genehmigungen einreichen – doch dadurch ist die Planungssicherheit für diese Projekte überhaupt nicht gewährleistet. Gleichzeitig geraten naturschutzfachliche Belange in Gefahr. Denn ausgerechnet diese Genehmigungen können nachgelagert werden. Das führt dazu, dass Genehmigungsbehörden unter öffentlichen Druck geraten und womöglich Bewilligungen erteilen, die rechtlich nicht haltbar sind.
Auch bei der Windenergie auf See müssen nach Ansicht des NABU Natur und Umwelt stärker berücksichtigt werden. Bei Voruntersuchungen für mögliche Flächen muss dazu das Bundesamt für Naturschutz einbezogen werden.
Unternehmen vom Energie-Sparen abgehalten
Fehler der Vergangenheit werden nicht korrigiert. Davon sind auch energieintensiven Unternehmen betroffen, die für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen mit der EEG-Umlage „bestraft“ werden.
Bislang werden Unternehmen durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ab einem festen Schwellenwert ihrer Stromkostenintensität bis zu 80 % von der EEG-Umlage entlastet. Energieeinspar-Maßnahmen können dazu führen, dass ein Unternehmen unter den Schwellenwert fällt, wodurch Kosten für die Umlage anfallen, die mögliche Energiekosten-Einsparungen wieder auffressen. Aber grade Unternehmen können durch ambitionierte Energieeinsparung und Effizienzmaßnahmen effektiv und massiv zum Klimaschutz beitragen. Daher sollten Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden, wie es auch der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht. Wenn sich energieintensive Unternehmen der EEG-Umlage entziehen, steigt diese für alle anderen an, und zeitgleich verhindert die Regelung aktiv, dass solche Unternehmen Energie und Treibhausgasemissionen einsparen und konterkariert somit die nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Das EEG, bzw. die Besondere Ausgleichsregelung müssen also dahingehend angepasst werden, dass energieintensive Unternehmen das volle technologische und wirtschaftliche Potenzial zur Energie- und Treibhausgasreduzierung ausschöpfen und durch Innovationen neue Potenziale heben können.
Die Nutzung regenerativer Energiequellen ist auch mit Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden. Daher setzt sich der NABU für einen konsequenten und zugleich naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Mehr →