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Verordnungsentwürfe für Meeresschutzgebiete greifen zu kurz
22. Februar 2016 -Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Schutzgebietsverordnungsvorschlägen für sechs Nord- und Ostseenaturschutzgebiete äußern die deutschen Umweltverbände scharfe Kritik. Mit den Verordnungen sollen die Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Doch die Entwürfe sind ungenügend, ignorieren die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten und werden den Verpflichtungen des EU-Umweltrechts nicht gerecht, so das Fazit einer gemeinsamen Stellungnahme der deutschen Umweltverbände . Bereits im Jahr 2013 hatte der NABU eigene Anforderungen an das Schutzgebietsmanagement in Nord- und Ostsee formuliert.
Streit der Ministerien verhindert Schutz bedrohter Arten und Lebensräume
Es dauerte elf Jahre von der Ausweisung der Schutzgebiete im Jahr 2004 bis die Bundesregierung die Verordnungsentwürfe veröffentlichte. Dass jetzt alles ganz schnell gehen soll, liegt vermutlich auch in einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission begründet. Die Kommission wirft Deutschland die mangelhafte Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie vor. Seit Jahren blockieren die Streitigkeiten der beteiligten Ministerien aus den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Wirtschaft mit dem federführenden Bundesumweltministerium jegliches Vorankommen. Als Konsequenz existieren die deutschen Meeresschutzgebiete nur auf dem Papier. Bis heute wird in den Schutzgebieten, den wertvollsten Ökosystemen vor unseren Küsten , flächendeckend gefischt, findet Rohstoffabbau statt, fahren tausende Schiffe und finden militärische Manöver statt.
Nord- und Ostsee geht es schlecht
Unverständlich und unangemessen erscheint dieser Streit, da es erwiesener Maßen schlecht um die Lebensgemeinschaften in Nord- und Ostsee steht. Laut nationaler Roter Liste sind fast ein Drittel der untersuchten Arten gefährdet. Grund dafür sind nach eigener Aussage der Bundesregierung die Fischerei, der Kies- und Sandabbau und der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen. Und auch die Erstbewertung der nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie stellte der deutschen Nord- und Ostsee ein beunruhigendes Zeugnis aus. Kaum ein untersuchtes Merkmal erreichte 2011 den gewünschten guten Umweltzustand.
Verordnungsentwürfe werden dem Bundesnaturschutzgesetz nicht gerecht
Für den Meeresschutz in der AWZ, dem Seegebiet zwischen zwölf bis 200 Seemeilen vor der Küste, ist das Bundesumweltministerium zuständig. Dessen Kompetenz soll durch die neuen Verordnungen stark beschnitten werden, indem sich die Nutzerressorts ein faktisches Vetorecht gegen effektive Schutzmaßnahmen sichern. Die Verantwortung Deutschlands für den Schutz seiner einzigartigen Natura-2000-Gebiete, wie sie die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag verankert hat, scheint vergessen. Nahezu jedes Ressort fordert Ausnahmen, und kaum eine Meeresnutzung soll verboten werden. Erhielt die Bunderegierung jüngst noch viel Zuspruch beim sogenannten EU-Fitnesscheck für ihre aktive Rolle bei der Verteidigung der EU-Umweltrichtlinien, so scheint dies vergessen, wenn es um wirtschaftliche Interessen vor der Haustür geht. Die jetzigen Verordnungsentwürfe gleichen einer Aushöhlung des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine grundsätzliche Überarbeitung ist unumgänglich.
Hauptkritikpunkte an den bisherigen Verordnungsentwürfen sind:
- Völkerrechtliche Verpflichtungen regionaler Meeresschutzübereinkommen und nationale Rote Listen werden ignoriert
- Keine Einrichtung von ungenutzten Bereichen in den Schutzgebieten
- Keine kohärente Umsetzung von Natura 2000 und EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
- Keine oder nur unzureichende Verbote schädlicher Nutzungsformen wie Fischerei, lärmintensiver Vorhaben (z. B. Seismik, Sprengungen), CCS oder Öl- und Gasförderung
- Unklare Behördenzuständigkeiten bei möglichen Ausnahmegenehmigungen für wirtschaftliche Vorhaben
- Aushöhlung der Kompetenz des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesamtes für Naturschutz durch Verankerung einer Einvernehmensregelung bei der Entwicklung von Managementplänen
Download der vollständigen Stellungnahme:
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