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Jetzt NABU-Mitglied werden!Uckermark-Stromtrasse gestoppt
Bundesverwaltungsgericht kippt Planfeststellungbeschluss



Neben dem äußerst seltenen Schreiadler (im Bild) brüten im betroffenen Gebiet unter anderem auch Kranich, Schwarzstorch, Rohrdommel und Wachtelkönig. - Foto: Frank Derer
21. Januar 2016 - Der Planfeststellungbeschluss für die „Uckermarkleitung“ des Netzbetreibers 50Hertz ist rechtswidrig und damit nicht vollziehbar. Das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat es versäumt, mögliche Beeinträchtigungen in den Vogelschutzgebieten Randow-Welse-Bruch und Untere Odertals sowie dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ausreichend untersuchen zu lassen.
„Es gibt nur wenige Gebiete in Deutschland, in denen so viele seltene und kollisionsgefährdete Vogelarten leben wie in der Uckermark. 50Hertz als Netzbetreiber hätte Alternativen prüfen müssen zu der für Vögel gefährlichen Freileitung, beispielsweise Erdkabel. Doch das ist leider nicht geschehen“, so der Landesvorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch.
„Leitungsbedingte Erhöhung des Mortalitätsrisikos“
„Die leitungsbedingte Erhöhung des Mortalitätsrisikos wurde nicht artspezifisch untersucht, sondern für sämtliche Vogelarten pauschal bestimmt, obwohl der ornithologische Fachbeistand der Kläger wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass zwischen den in den Schutzgebieten vertretenen Vogelarten starke Unterschiede in ihrer Verhaltensökologie, Habitatnutzung und dem damit einhergehenden Flugverhalten und somit auch im potentiellen Anflugrisiko bestünden“, erläuterte das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. „Unzulässig war ferner die Berücksichtigung des Rückbaus der bestehenden 220-kV-Freileitung als schadensmindernde Maßnahme.“
Seit dem Jahr 2011 unterliegen Netzausbauplanungen einer geänderten Gesetzeslage. „Die Öffentlichkeit und Verbände müssen frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Und das ist auch gut so, denn so können mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Das macht die Planungen und die Energiewende insgesamt verlässlicher und schneller“, sagte Eric Neuling, Stromnetzexperte beim NABU-Bundesverband.
Nach Bekanntwerden des Urteils kündigte 50Hertz an, weitere Untersuchungen in Auftrag zu geben. Bau und Fertigstellung der Stromleitung würden sich mindestens um ein Jahr verzögern. „Wir sind zuversichtlich, dass es uns am Ende gelingt, die Interessen der Energiewende und des Vogelschutzes in Einklang zu bringen“, so Olivier Feix, Leiter des Bereichs Naturschutz und Genehmigungen. „Mit großer Sorgfalt wird 50Hertz der herausgehobenen Bedeutung des Vogelschutzes in dieser Region Rechnung tragen.“
„Der NABU steht bereit, gemeinsam mit den Verantwortlichen nach naturverträglichen Lösungen zu suchen, um die Energiewende nicht unnötig auszubremsen“, betont Friedhelm Schmitz-Jersch. Die Uckermarkleitung soll vor allem Windstrom aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nach Süden transportieren.
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