NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks... - Foto: NABU/Philip Scholl
46.600 Stimmen gegen Greifvogelmord
Petition an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks übergeben
20. Januar 2016 – Der NABU überreichte heute knapp 47.000 Unterschriften gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln in Deutschland. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm diese stellvertretend für die Umwelt- und Innenminister der Länder und des Bundes entgegen.
Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland seit den 1970er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden immer noch jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die weitere Erholung der durch jahrhundertelange Verfolgung dezimierten Bestände und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. Seit 2004 haben NABU und das Komitee gegen den Vogelmord 869 Straftaten gegen Greifvögel dokumentiert, bei denen 1373 Vögel von 18 verschiedenen Greifvogel- und drei Eulenarten getötet wurden. Die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher. Neben dem Vogel des Jahres 2015, dem Habicht, sind vor allem Mäusebussarde und Rotmilane, aber auch sehr seltene Arten wie Wanderfalken, Seeadler, Schreiadler und Steinadler betroffen.
Dass die bundesweite Verfolgung dieser faszinierenden Tiere immer noch nicht abnimmt, zeigt die Tatsache, dass auch im Jahr 2015 wieder 63 Fälle mit 80 toten Greifvögeln gezählt wurden. Traurige Hochburg der Greifvogelverfolgung ist trotz abnehmender Tendenz nach wie vor Nordrhein-Westfalen mit 17 Fällen im vergangenen Jahr, gefolgt von Baden-Württemberg mit 13 sowie Niedersachsen und Bayern mit je elf Fällen.
Neu ist die Verfolgung von Greifvögeln im Zusammenhang mit Windkraftanlagen: In 42 zusätzlichen Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in der Nähe von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Auch bei drei der registrierten Tötungsdelikte liegt ein entsprechender Zusammenhang nahe.
Engagement der Bundesländer gefordert
Mit Hilfe der Petition fordert der NABU die zuständigen Länder auf, Straftaten gegen Greifvögel effektiv zu registrieren, aufzuklären und zu ahnden. Vorbild hierfür ist Nordrhein-Westfalen. Im dortigen Umweltministerium wurde bereits eine Stabsstelle Umweltkriminalität eingerichtet. Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden arbeiten eng zusammen und können so eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten ermöglichen. So konnten in den vergangenen zehn Jahren bereits über 30 rechtskräftige Verurteilungen verzeichnet werden. In anderen Bundesländern existiert bis heute nicht einmal ein Register für gemeldete Straftaten gegen Greifvögel.
Die Petition fordert außerdem die Bundesregierung auf, nicht nur die Anwendung, sondern auch den Verkauf und Besitz bestimmter Greifvogelfallen, wie den sogenannten Habichtfangkörben, so bald wie möglich zu verbieten, damit die zuständigen Behörden effektiver gegen den Fang von Greifvögeln vorgehen können. Zudem darf es keine Ausnahmegenehmigungen lokaler Naturschutzbehörden für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel mehr geben.
Die Bundesumweltministerin nahm die Petition sehr positiv auf. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums anlässlich der Überreichung der Petition.
Update: Kurz vor Schluss haben uns noch einige Stimmen erreicht. Der finale Endstand ist : 47.221.
DANKE an alle Unterzeichner!
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