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Jetzt NABU-Mitglied werden!Horste werden absichtlich zerstört
Zahl des Monats: 40 Fälle von Greifvogelverfolgung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen
02. Dezember 2015 - In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.
Neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung
Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden.
Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Der Mindestabstand beträgt beim seltenen Schreiadler sechs Kilometer, bei Schwarzstorch, Stein- und Seeadler drei Kilometer, bei Arten wie Fischadler, Wanderfalke, Uhu und Weißstorch ein Kilometer, bei Kranich und Baumfalke und lediglich 500 Meter.
Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen. In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Standorte, die erst mittels Straftaten für Windkraftanlagen „geeignet“ gemacht werden, sind klar abzulehnen. In den meisten Fällen sind zerstörte Horste bereits im Vorfeld bekannt und werden auch weiter im Genehmigungsprozess berücksichtigt, so dass derartige Taten vor allem von Ignoranz gegenüber geltendem Planungsrecht zeugen.
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