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Das „Blaue Band“ kommt – aber es gibt noch viel zu tun
30. November 2015 - Das Bundesprogramm Blaues Band soll die Renaturierung von Flüssen und Auen fördern, so steht es im Koalitionsvertrag. Ein zukunftsorientiertes, starkes Bundesprogramm Blaues Band braucht jedoch eindeutige Kompetenzen, klare Aufgabenzuordnungen und einen belastbaren Rechtsrahmen. Nur so kann es den Gewässerschutz in Deutschland substanziell voran zu bringen. Doch genau diese Voraussetzungen sind bisher nicht gegeben. Stattdessen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Aufgaben und Spielräume der Wasserstraßenverwaltung bei Renaturierungsmaßnahmen und immer wieder gibt es Streit über die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern.
Ein vom NABU in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt dies nun ganz deutlich. Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Kurt Faßbender untersuchte die relevanten Gesetze, mit einem klaren Ergebnis: Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, die ökologischen Verantwortlichkeiten an den Wasserstraßen klar zu regeln, so dass sich ein Kompetenzgewirr ergibt.
Insbesondere an den für den Natur- und Gewässerschutz bedeutsamen sonstigen – also nicht mehr verkehrlich genutzten – Wasserstraßen besteht dringender rechtlicher Handlungsbedarf. Denn sonst können die mit dem Blauen Band verbundenen Zielsetzungen nicht erreicht werden.
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