In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Kein Konsens für bezahlbares Bauen und Wohnen
Weiter Streit um die Grundsteuerreform / NABU und Mieterbund fordern Bodensteuer als Grundlage
27. November 2015 – „Der jahrzehntelange Streit um die Reform der Grundsteuer muss endlich ein Ende haben. Wir plädieren deshalb nachdrücklich für die Einführung einer Bodensteuer. Hierdurch könnten baureife Grundstücke zu einer Bebauung mobilisiert und Investitionen, zum Beispiel in energetische Sanierung, Ausbau und Aufstockung, würden nicht bestraft werden. Die Reform könnte aufkommensneutral gestaltet und mit geringem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden“, erklärten die Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, und des NABU, Olaf Tschimpke, heute in Berlin. „Bund und Länder müssen die Modellvariante Bodensteuer endlich ernst nehmen, prüfen und durchrechnen.“
Das Grundsteueraufkommen liegt in Deutschland bei rund 13 Milliarden Euro. Bemessungsgrundlage der aktuellen Grundsteuer sind sogenannte Einheitswerte, die auf die Jahre 1935 (Ostdeutschland) beziehungsweise 1964 (Westdeutschland) zurückgehen. Dieses Verfahren gilt als veraltet, ungerecht und nicht mehr verfassungskonform. Gleichwohl ist es der Politik in den letzten Jahren nicht gelungen, sich auf eine zeitgemäße Grundsteuerreform zu verständigen.
Das von Bundesumwelt- und bauministerin Barbara Hendricks ins Leben gerufene „Bündnis bezahlbares Bauen und Wohnen“ fordert zwar steuerliche Optionen für Kommunen zur Mobilisierung von bebaubaren, aber unbebauten Grundstücken. Jedoch wären davon beispielsweise leerstehende Gebäude und untergenutzte, teilbebaute Grundstücke nicht erfasst, und an der Höherbesteuerung nach Investitionen in Gebäude würde dies erst recht nichts ändern. Deutscher Mieterbund (DMB) und NABU fordern deshalb gemeinsam und verbunden mit allen Unterzeichnern des Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ die Umsetzung eines Bodensteuermodells bei der Grundsteuerreform.
Wir wehren uns gegen eine Grundsteuerreform, die wie eine Strafsteuer auf Bauinvestitionen wirkt, und haben uns vom ‚Bündnis bezahlbares Bauen und Wohnen‘ ein deutliches Signal dagegen erhofft. Das hat es nicht gegeben. Wir erwarten jetzt von Bund und Ländern endlich eine detaillierte, ergebnisoffene, konstruktive Auseinandersetzung mit der Bodensteuer.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke
„Besteuert werden darf künftig nur noch der Boden. Die Größe und der Wert des Grundstücks müssen Maßstab für die Höhe der Grundsteuer sein, nicht mehr die vorhandene Bebauung“, erklärten NABU und Mieterbund. „Für eine nennenswerte Erhöhung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum benötigen wir eine investitionsfreundliche Reform der Grundsteuer. Wir brauchen Anreize, um teil- und unbebaute Grundstücke zu bebauen und zu verdichten und Baulücken zu schließen. Gleichzeitig dürfen Investitionen, wie Sanierungen, Um-, An- oder Ausbauten, nicht mit höheren Steuern bestraft werden.“
In vielen Innenstädten existieren Baulücken, Gewerbebrachen oder stehen Gebäude leer. Ein großer Teil davon wird jahre- oder gar jahrzehntelang von den Eigentümern ungenutzt liegen gelassen und dem Markt vorenthalten. Da die Grundsteuer auf solche Grundstücke vergleichsweise niedrig ist oder den Eigentümern sogar gänzlich erlassen wird, fehlen bisher Anreize, zu investieren. Eine Grundsteuerreform, die den Wert des Bodens (Grundstücks) zum Maßstab macht, würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen, brächte so Bewegung in den Grundstücksmarkt, und setzte den nötigen, breitenwirksamen Investitionsanreiz zur Deckung des hohen Bedarfs an neuem Wohnraum.
Um der wachsenden Wohnungsnachfrage in Deutschland gerecht zu werden, werden nach Einschätzung des Mieterbundes 400.000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt. Ein Nadelöhr sind hier die Baugrundstücke. Die Bodensteuer wäre ein geeignetes Mittel, vorhandenes Bauland zu mobilisieren, Investitionsanreize zu schaffen. Die Grundsteuerdiskussion zeigt zudem, dass es falsch ist, über das Betriebskostenrecht Mieter die Grundsteuer zahlen zu lassen. Adressat der Grundsteuer sollte vielmehr der Immobilieneigentümer sein, so Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips.
- Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“
Auf Antrag von Hessen und Niedersachsen hat der Bundesrat eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht und an den Bundestag weiterverwiesen. Die Notwendigkeit der Reform ist unbestritten. Nach Ansicht des NABU ist das „Kostenwert“-Modell des Bundesrates aber sozial ungerecht und schlecht für die Umwelt. Mehr →
Länder können mit der Öffnungsklausel die Bodenwertsteuer einführen. Denn es wäre nachhaltiger, nicht Boden und Gebäude, sondern nur noch den Boden zu besteuern. Das befördert Investitionen in Gebäude, stärkt die Ortskerne und verhindert weitere Zersiedlung. Mehr →