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NABU fordert Ende der Jagd auf Saat- und Blässgans in Deutschland
16. November 2015 - Vor diesem Hintergrund fordert der NABU die Bundesregierung auf, die Beschlüsse der Konferenz durch eine Reform des Bundesjagdgesetzes schnellstmöglich umzusetzen und dabei die Jagd auf Saat- und Blässgänse und die bedrohten Eis- und Samtenten endlich zu beenden. Auf der Vertragsstaatenkonferenz wurde ein internationales Jagdverbot für die stark abnehmenden Wasservogelarten Eisente und Samtente beschlossen.
Eis- und Samtente wurden nun in den Anhang der Konvention aufgenommen, der alle Arten auflistet, deren Bejagung nicht mehr vertretbar ist. Die kürzlich in die Vorwarnliste der weltweit bedrohten Arten aufgenommenen ehemals häufigen heimischen Arten Eiderente, Tafelente, Kiebitz und Uferschnepfe wurden für die nächste Überarbeitung der Liste in drei Jahren vorgemerkt.
Für besonders gefährdete Arten erstellt die Konvention spezielle Artenschutzpläne. In Bonn wurde ein solcher Plan nicht nur für den exotischen Schuhschnabel, einen saurierähnlichen Reiher aus den Sümpfen Afrikas, sondern auch für den heimischen Großen Brachvogel verabschiedet. „Eine besonders heikle Sache, da Frankreich bis heute die dort überwinternden Brachvögel, darunter auch deutsche Brutvögel, bejagt“ erklärt Vogelschutzexperte Lars Lachmann, der für den NABU die Verhandlungen begleitet hat. „Obwohl der Plan für mindestens die nächsten fünf Jahre eine Einstellung der Jagd in Frankreich vorsieht, wurde er einstimmig angenommen“, freut sich der Ornithologe.
Mit Spannung verfolgte der NABU auch die Entscheidung über einen Schutzplan für die Waldsaatgans, eine seltene und stark abnehmende Unterart der sonst häufigen Saatgans. Eine wichtige, aber stark abnehmende Teilpopulation dieser Gans überwintert fast ausschließlich im deutschen Mecklenburg-Vorpommern. Dort leidet sie unter der Bejagung der häufigeren Unterart „Tundrasaatgans“, die Jäger kaum unterscheiden können. „Leider hat sich Deutschland mit seiner Forderung nach einem Moratorium für die Bejagung der Waldsaatgans nicht durchsetzen können. Stattdessen soll nun eine Expertengruppe für alle Länder genaue Limits für die Bejagung dieser Gans entwickeln“, bedauert Lachmann. Die Vertragsstaaten beschlossen zugleich aber, dass sich der Schutzstatus von Vogelarten, die zum Verwechseln ähnlich sind, nach der jeweils selteneren Art zu richten hat. „Da in Deutschland aber beide Saatgans-Arten gleichzeitig vorkommen und von Jägern nicht unterschieden werden können, ist eine weitere Bejagung dieser Art in Deutschland nicht mehr akzeptabel“, folgert Lachmann und fordert die Bundesregierung auf, die Beschlüsse der Konferenz durch eine Reform des Bundesjagdgesetzes schnellstmöglich umzusetzen und dabei die Jagd auf Saatgänse und die bedrohten Eis- und Samtenten endlich zu beenden.
Gleiches gilt auch für die Jagd auf die im Winter häufige Blässgans, die der extrem seltenen Zwerggans zum Verwechseln ähnlich sieht. Für die letzten europäischen Zwerggänse, die in Norwegen und Schweden brüten, gibt es umfangreiche Schutzprojekte, die unter Vorsitz der deutschen Regierung in einer Nebenveranstaltung der Konferenz vorgestellt wurden. Schwedische Zwerggänse halten sich auf ihrem Weg in die niederländischen Überwinterungsgebiete regelmäßig in Deutschland auf.
Grundidee des vor genau 20 Jahren als Unterabkommen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) geschlossenen UN-Abkommens ist es, den aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie vergleichsweise strengen Schutz von Zugvögeln in Europa auch in den afrikanischen Durchzugs- und Überwinterungsgebieten zu erreichen. Es bietet gleichzeitig eine Plattform, um die Bejagung ziehender Wasservögel wie Enten und Gänse international so auf ein nachhaltiges Maß zu beschränken, dass Abschüsse in einem Land auf dem Zugweg nicht die Bestände ganzer Arten gefährden.
In einer weiteren Nebenveranstaltung zeigten sich Naturschützer und Jagdverbände vereint in ihrem Kampf gegen illegale Jagd auf Vögel, sowohl in Deutschland als auch im Mittelmeerraum. „Nur wenn Jäger illegale Praktiken von schwarzen Schafen aus den eigenen Reihen ablehnen und aufdecken, kann die Jagd als legitime Landnutzung im Rahmen der Schutzbemühungen unter dem Wasservogelabkommen berücksichtigt werden“, erklärt Lachmann.
Besonders wichtig ist im Rahmen des AEWA-Abkommens die Unterstützung von Schutzbemühungen in Afrika. Dazu dient unter anderem die Wattenmeer-Zugweg-Initiative (Waddensea Flyway Initiative), in denen auch der NABU Partner der Wattenmeer-Nationalparke ist, um auf dem Zugweg entlang der Ostküste des Atlantiks den Schutz der neben dem Wattenmeer wichtigsten Rastgebiete zu unterstützen, zum Beispiel die Banque d’Arguin in Mauretanien oder das Bijagos-Archipel in Guinea-Bissau. Ein ganztägiger Workshop widmete sich am Freitag dieser Initiative.
Während einer Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Abkommens verkündete die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, dass die Bundesregierung die Koordinierung der Umsetzung von im Rahmen der Konferenz verabschiedeter Richtlinien zum Schutz wandernder Vögel vor schädlichen Auswirkungen durch die schnell voranschreitende Entwicklung erneuerbarer Energien wie Windkraftanlagen auf den gesamten Zugwegen der Vögel finanzieren werde.
„Das AEWA-Abkommen hat in den 20 Jahren seines Bestehens bereits viel für den Erhalt der immer noch überwiegend abnehmenden Wasservogelarten erreicht. Ohne diese internationale und kontinentübergreifende Zusammenarbeit wäre effektiver Zugvogelschutz nicht denkbar“, kommentierte der NABU-Experte zum Abschluss der Konferenz.
Populationen von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugweges nehmen ab. Arten jedoch, für die aktive Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, sind davon weit weniger betroffen. Verantwortlich dafür ist auch das African-Eurasian Waterbird Agreement (AEWA). Mehr →
Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (African-Eurasian Waterbird Agreement) dient dem Schutz wandernder Wasservögel und ihrer Lebensräume in Afrika, Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien, Grönland sowie im kanadischen Archipel. Mehr →