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Jetzt NABU-Mitglied werden!20 Jahre Internationales Wasservogelschutzabkommen AEWA
70 Vertragsstaaten aus Europa und Afrika tagen in Bonn
12. November 2015 - Die Populationen von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs nehmen ab. Die Zahl der Arten mit schrumpfenden Beständen ist um 50 Prozent größer als die der zunehmenden Arten. Dies geht aus dem jüngsten Bericht zum Erhaltungszustand von 555 Wasservogelarten hervor, der vom Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) in Auftrag gegeben wurde. Allerdings zeigt der Bericht auch, dass die Arten, für die aktive Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, viel besser abschneiden: Lediglich 45 Prozent dieser Populationen verzeichnen einen Rückgang, verglichen mit verheerenden 83 Prozent, die nicht unter aktivem Schutz stehen.
Der Schutz wandernder Wasservogelarten aus Europa, Zentralasien und Afrika ist das Ziel des internationalen Abkommens AEWA (African-Eurasian Waterbird Agreement). 200 Delegierte aus 70 Ländern tagen seit Montag in Bonn im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden AEWA-Vertragsstaatenkonferenz. AEWA entstand 1995 als erstes einer Reihe von Unterabkommen innerhalb der Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS). Genauso wie letzteres wird es von einem Sekretariat in der UN-Stadt Bonn koordiniert. Im Rahmen des Abkommens wirken Staaten und Artenschützer aus vielen Ländern der Welt zusammen, um koordinierte Erhaltungs- und Managementmaßnahmen für Wasservögel in ihrem gesamten Wanderungsgebiet festzulegen.
NABU als Teilnehmer an AEWA-Konferenz
Der NABU nimmt als Beobachter an der Konferenz teil. „Wir gratulieren AEWA zu seinem nunmehr 20-jährigen Bestehen“, sagt Lars Lachmann, Vogelschutzexperte des NABU. „In dieser Zeit hat das Abkommen viel dafür getan, um den aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie vergleichsweise strengen Schutz der Zugvögel in Europa auch in den afrikanischen Durchzugs- und Überwinterungsgebieten zu erreichen.“ Besonders die von AEWA eingeführte Entwicklung von Aktionsplänen für den Schutz besonders gefährdeter Wasservogelarten und die Einrichtung von Expertengruppen zu diesen Arten sei vorbildlich, genauso wie die Bemühungen, die afrikanischen Regierungen bei seinen Naturschutzanstrengungen zu unterstützen.
Während einer Festveranstaltung am ersten Abend der Konferenz gratulierte auch die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, und versprach gleichzeitig zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Arbeit von AEWA zur Minimierung von Gefährdungen für Zugvögel durch illegalen Fang und Abschuss, Vergiftungen, zum Beispiel durch Bleimunition und durch die schnell voranschreitende Entwicklung erneuerbarer Energien wie Windkraftanlagen. Die Vertragsstaaten revanchierten sich, indem sie die Bundesregierung als „AEWA Champion Plus“ auszeichneten in Anerkennung der langjährigen besonderen Unterstützung für das Abkommen.
In dieser Woche beraten die Vertragsstaaten Änderungen an der Liste von Wasservogelarten, die so gefährdet sind, dass sie weltweit überhaupt nicht mehr bejagt werden dürfen. Die Vorschläge beinhalten auch die Neueinstufung der seit 2012 als global gefährdet eingestuften Arten Eisente und Samtente in dieser Kategorie. Delikat ist dabei: Obwohl jeweils etwa ein Viertel des europäischen Bestandes beider Arten in der deutschen Ostsee überwintert, ist die Jagd auf diese Arten selbst in Deutschland noch nicht grundsätzlich verboten.
Ein Aktionsplan für den stark abnehmenden, auch in Deutschland brütenden Großen Brachvogel sieht das vorläufige Aussetzen aller Bejagung dieser Art vor. Es bleibt abzuwarten, ob dies gegen den Widerstand Frankreichs durchzusetzen ist, wo der Brachvogel traditionell im Winter geschossen wird.
Mit Spannung beobachtet der NABU auch die Entscheidung über einen Managementplan für die Waldsaatgans, eine seltene und stark abnehmende Unterart der sonst häufigen Saatgans. Eine wichtige Teilpopulation dieser Gans überwintert fast ausschließlich im deutschen Mecklenburg-Vorpommern. Dort leidet sie unter der Bejagung der häufigeren Unterart „Tundrasaatgans“, die Jäger kaum unterscheiden können.
Der NABU wird nach Abschluss der Konferenz über die wichtigsten Beschlüsse berichten.
Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (African-Eurasian Waterbird Agreement) dient dem Schutz wandernder Wasservögel und ihrer Lebensräume in Afrika, Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien, Grönland sowie im kanadischen Archipel. Mehr →