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Jetzt NABU-Mitglied werden!Neues ElektroG enttäuscht Umwelt und Verbraucher
Langes Warten hat sich nicht gelohnt
26. Oktober 2015 - Der NABU kritisiert das neu in Kraft getretene Elektrogerätegesetzes (ElektroG) als unwirksam. Die Bundesregierung hat mehr als drei Jahre gebraucht, um die europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Für die Verbraucher und die Umwelt hat sich das lange Warten nicht gelohnt. Wer auf eine verbraucherfreundliche Lösung für die Rückgabe von Elektrogeräten im Handel gehofft hat, wird enttäuscht. Das Gesetz biete keine Anreize für die Vermeidung von Elektroschrott. Auch Regelungen zur Wiederverwendung von Altgeräten sind in ungewisse Zukunft verschoben.
„Wenn ich als Kunde erst meinen alten Fön und dann noch die Verkaufsfläche eines Ladens ausmessen muss, um herauszufinden, ob der Händler das Gerät zurücknimmt, ist das alles andere als verbraucherfreundlich. Die Last bleibt am Ende wieder an uns Kunden hängen: Wir müssen einen besseren Service im Einzelhandel einfordern, der sich stärker an der Umwelt und den Wünschen der Verbraucher orientiert“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Würden Einzelhändler zukunftsgewandt denken, würden sie schon jetzt alle Altgeräte zurücknehmen, unabhängig von ihrer Größe und ob ein neues Gerät erworben wird – und damit mehr leisten als die Gesetze vorgeben. Der NABU sieht aber nicht nur den Elektrohandel in der Pflicht, sondern auch Lebensmittelhändler mit regelmäßigen Elektroangeboten. Auch sie sollten es als selbstverständliches Angebot an ihre Kunden betrachten, Altgeräte – egal welcher Größe – kostenlos zurückzunehmen und damit wichtige Rohstoffe für das Recycling zu sichern. „Wo die Politik versagt hat, muss der Handel seiner Verantwortung gerecht werden und unkomplizierte Lösungen anbieten“, forderte Miller.
Hintergrund Elektroschrott
Elektroschrott zählt zu den am schnellsten wachsenden Müllbergen weltweit. Allein in Europa fallen jedes Jahr circa 9,5 Millionen Tonnen Altgeräte an, wovon nur 3,3 Millionen Tonnen über die offiziellen Sammel- und Recyclingsysteme gemeldet werden. Der Rest wird unsachgemäß behandelt, exportiert oder landet im Hausmüll, wo er nicht hingehört. Vor allem die europäischen Mitgliedsstaaten sind hier in der Verantwortung Abhilfe zu schaffen, etwa durch unkomplizierte Rückgabemöglichkeiten im Handel.
Deutschland hat bislang nur kaum verständliche Regeln für die Rückgabe von Elektroschrott im Einzelhandel eingeführt: Kunden können lediglich bei den größten Elektrohändlern Kleingeräte kostenlos abgeben, ohne ein neues zu kaufen. Allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Die Verkaufsfläche des Ladens muss größer als 400 Quadratmeter sein und die Kantenlänge des Altgeräts nicht mehr als 25 Zentimeter betragen. Bei Großgeräten, beispielsweise Fernsehern oder Staubsaugern, gilt die kostenlose Rückgabe nur im Falle des Kaufs eines neuen gleichwertigen Geräts. Und auch nur dann, wenn der Kunde vor Abschluss des Kaufs mitteilt, dass er sein Altgerät abholen lassen möchte.
Auch mit Blick auf die Wiederverwendung von alten Geräten hat das Bundesumweltministerium das neue Elektrogesetz alles andere als umweltfreundlich gestaltet. So können einwandfrei funktionierende Altgeräte, die in Recyclinghöfen gesammelt wurden, nur in Ausnahmefällen vom Abfallstrom getrennt, wiederaufbereitet und als Second-Hand-Ware wiederverwendet werden. Damit lässt Deutschland geltendes EU-Recht außer Acht.
Es liegt nahe, dass sich die Bundesregierung einmal mehr dem Druck der Elektronik- und Entsorgungsindustrie , die von schnellen Produktzyklen und kurzen Nutzungsdauern der Geräte profitieren, gebeugt hat. Dabei hätte das Gesetz ohne Weiteres eine Regelung enthalten können, nach der Geräte an kommunalen Sammelstellen auf ihre Wiederverwertbarkeit hin überprüft werden müssen. Anscheinend mussten sich aber der Natur- und Ressourcenschutz den Lobbyinteressen unterordnen.
Eigentlich ist es deutlich schonender für Umwelt und Ressourcen, Abfälle zu vermeiden oder für die Wiederverwendung vorzubereiten statt sie zu recyceln. Das neue Elektrogesetzt hat die Chance verpasst, hier rechtssichere Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Sammelstellen und Betrieben zur Wiederverwendung zu machen. „Jede Menge Fernseher, Laptops und Staubsauger hätten vor dem Schredder bewahrt werden und weiter genutzt werden können. Doch daraus wird erstmal nichts. Daher brauchen wir noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine Verordnung, die eine Vorbereitung der Wiederverwendung bei Elektrogeräten gegenüber dem Recycling stärkt“, so NABU-Abfallexperte Sascha Roth.
Kaputte Elektrogeräte im Hausmüll zu entsorgen, ist gesetzlich verboten. Das ist auch gut so, denn es ist gefährlich und erschwert das Recycling. Viele Sammelstellen nehmen Geräte kostenfrei an. Der NABU zeigt, wo. Mehr →
Die Novellierung des ElektroG rückt in die entscheidende Phase. Noch gibt es die Möglichkeit, die Wiederverwendungs- und Recyclingpotentiale im Elektroaltgerätebereich mit dem Gesetz voll auszuschöpfen. Dafür bedarf es aber des politischen Willens des Gesetzgebers. Mehr →