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Jetzt NABU-Mitglied werden!Neues Fördermodell für erneuerbare Energien
BMWI stellt Eckpunkte für Ausschreibungen zur Förderung Erneuerbarer-Energien-Anlagen vor
2. Oktober 2015 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Juli 2015 Eckpunkte für Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln.
Fragen zur Umwelt- und Naturverträglichkeit der Energiewende werden in den Eckpunkten überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt in Hinblick auf den Klimaschutz thematisiert. Doch der fortwährende Ausbau der erneuerbaren Energien stellt alle beteiligten Akteure vor neue Herausforderungen. Aus Sicht des NABU rücken durch die Neuausweisungen insbesondere bei der Windenergie zunehmend naturschutzfachlich kritisch zu bewertende Standorte in den Fokus. Hierbei entstehen in den Genehmigungsverfahren Konflikte, für die nur noch schwer Lösungen zu finden sind. Daher besteht die dringende Notwendigkeit die Naturverträglichkeit als Leitbild der künftigen Energieversorgung zu verankern und umwelt- und naturschutzbezogene Kriterien bei der Fortführung der Energiewende zu integrieren. Um eine naturverträgliche Energiewende zu erreichen, ist eine räumliche Steuerung sowohl der erneuerbaren Energien-Anlagen als auch der Netze und Speicher notwendig.
Sorgenkind Windenergie
Das BMWi verkennt aus NABU-Sicht die Dringlichkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an naturschutzfachliche Kriterien zu koppeln. Es wird davon ausgegangen, dass das Planungs- und Genehmigungsregime eine ausreichende Steuerung sicherstellen würde. Jedoch stellt insbesondere der fortwährende Ausbau der Windenergie alle beteiligten Akteure vor neue Herausforderungen. Aufgrund der politischen Zielvorgaben werden momentan in fast allen Bundeländern Regional- und Flächennutzungspläne überarbeitet. Auf diesem Weg werden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Aus Sicht des NABU rücken durch die Neuausweisungen zunehmend naturschutzfachlich kritisch zu bewertende Standorte in den Fokus. Aufgrund der in Deutschland uneinheitlichen Planungszuständigkeiten von kommunaler über regionaler bis landesplanerischer Ebene, die mitunter einer hohen politischen Motivation unterliegen, verändern sich die auf den verschiedenen Planungsebenen diskutierten Kriterien dabei häufig nachteilig für die Belange von Natur und Landschaft. Es entstehen für die nachgelagerten Genehmigungsverfahren Konflikte, für die nur noch schwer Lösungen zu finden sind. Statt einen Wildwuchs von Windparks in der Landschaft zuzulassen, steht das BMWi aus NABU-Sicht in der Pflicht, den erforderlichen Zubau auf konfliktarme Standorte zu lenken und gleichzeitig naturschutzfachlich wertvolle Gebiete künftig von Windkraft frei zu halten.
Bei der Photovoltaik müssen die Anstrengungen verstärkt auf die Dachanlagen gelenkt werden, da die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr sowie andere Nutzungen zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft und zu Nutzungskonkurrenzen führen.
Um unsere Energie naturverträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig zu erzeugen, brauchen wir jetzt einen grundlegenden Umbau des Energiesystems in Deutschland. Mehr →