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Jetzt NABU-Mitglied werden!EU verfehlt selbst gesteckte Naturschutzziele
Zügige Umsetzung der Richtlinien und Kurswechsel in der Agrarpolitik nötig
02. Oktober 2015 - Der NABU wertet den am heutigen Freitag von der EU-Kommission vorgelegten Zwischenbericht zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie als deutliche Mahnung, dass die EU-Naturschutzrichtlinien zügiger umgesetzt werden müssen. „Der Bericht der EU-Kommission legt schonungslos offen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Amtskollegen ihre selbst gesteckten Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis 2020 nicht erreichen werden, wenn die geltenden Gesetze und Beschlüsse nicht endlich zügig umgesetzt werden, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Staatschefs hatten sich im Jahr 2010 verpflichtet, bis 2020 den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde 2011 eine EU-Biodiversitätsstrategie mit sechs prioritären Zielen beschlossen, darunter an erster Stelle die vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie).
„Die Daten des Kommissionsberichtes bestätigen die Forschungsergebnisse unseres Dachverbandes BirdLife International, dass einige Arten und Lebensräume dort profitiert haben, wo die Richtlinien konsequent umgesetzt wurden“, so Miller. Insgesamt weisen aber erst weniger als 25 Prozent aller untersuchten Arten und Lebensräume einen guten Erhaltungszustand auf, und das Netzwerk von marinen Natura-2000-Gebieten ist noch sehr lückenhaft. Besonders dramatisch ist die Situation außerhalb von Natura-2000-Gebieten: Als drittes Oberziel der EU-Strategie hatten sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu reduzieren. Zudem sollen umweltschädliche Subventionen bis zum Jahr 2020 abgebaut werden. Die Analyse zeigt aber, dass zum Beispiel der Bestand von Feldvogelarten weiter massiv zurückgeht. Bei einigen ehemals häufigen Arten wie Feldlerche und Kiebitz sind seit 1990 Bestandseinbrüche von bis zu 75 Prozent, beim Rebhuhn bis zu 90 Prozent zu verzeichnen.
Ergänzende Hinweise
Die Strategie (Biologische Vielfalt - Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020, KOM(2011) 244 endgültig) enthält sechs Oberziele:
- Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie,
- Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und der Ökosystem(dienst)leistungen,
- Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität,
- Sicherung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen,
- Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten,
- Erhöhung des Beitrags der EU zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes.
„Bei der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik haben die EU-Mitgliedstaaten es nicht geschafft, ihr selbst gestecktes Ziel zum Abbau umweltfeindlicher Subventionen und zur Ökologisierung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen ernsthaft umzusetzen“, so Miller. Daher sei eine Kurskorrektur in der Agrarpolitik dringend erforderlich. Zudem fordert der NABU vor dem Hintergrund des derzeitigen „Fitness-Checks“ der Naturschutzrichtlinien eine Umsetzungsoffensive von EU-Kommission, Bund und Ländern für den besseren Schutz und die Pflege der Natura-2000-Gebiete sowie einer ausreichenden Finanzierung, statt wertvolle Zeit für die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgeschlagene Öffnung und Neuverhandlung der Richtlinien zu verlieren.
„Erst vor wenigen Tagen haben EU-Kommission und Mitgliedstaaten der Weltgemeinschaft in New York versprochen, sich stärker für den Erhalt der Artenvielfalt und der Ökosysteme als Grundlage allen menschlichen Lebens einzusetzen. Mit den Naturschutzrichtlinien und der Biodiversitätsstrategie stehen exzellente Instrumente zur Erreichung dieser Ziele zur Verfügung, sie müssen nur konsequent umgesetzt werden“, so Miller.
- Zwischenbericht der EU-Kommission (Midterm Review) vom 2. Oktober 2015
- Halbzeitbewertung von BirdLife Europe, dem Dachverband des NABU
- Sustainable Development Goals (SDGs), insbesondere Nr. 14 und 15 zu Meeresschutz und biologischer Vielfalt
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