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Jetzt NABU-Mitglied werden!EU-Kommission klagt gegen Malta
Finkenfang mit Hilfe von Netzen verstößt gegen EU-Vogelschutzrichtlinie
28. September 2015 - Die EU-Kommission hat am 24. September mitgeteilt, dass sie gegen Malta Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat, weil das Land den Fang von sieben Finkenarten mit Netzen erlaubt. In der EU sind der Fang und die Haltung von Vogelarten wie Finken durch die EU-Vogelschutzrichtlinie allgemein untersagt. Die Mitgliedstaaten können lediglich in wenigen Ausnahmefällen und unter streng kontrollierten Bedingungen von der strikten Schutzvorschrift abweichen. Diese sind nach Ansicht der Kommission in diesem Fall jedoch nicht gegeben.
Daher hatte die Kommission Malta im Oktober 2014 aufgefordert, auf den Fang von Finken zu verzichten. Trotz dieser Warnung eröffnete Malta wie angekündigt die Saison für den Finkenfang. Die Kommission ermahnte Malta daher im Mai 2015 in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, diese Praxis einzustellen. In seiner Antwort widersprach Malta der Analyse der Kommission. Da Malta nicht bereit ist, auf den Lebendfang von Finken zu verzichten, hat die Kommission schließlich beschlossen, Malta vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen.
Der Beitrittsvertrag sah für Malta eine Übergangsregelung zur allmählichen Einstellung des Finkenfangs vor, bei der berücksichtigt wurde, wie lange es dauert, um ein Programm zur Vogelzucht in Gefangenschaft einzurichten. Die Übergangsregelung lief 2008 aus. Malta hatte entsprechend den Finkenfang verboten, ihn aber seit 2014 wieder erlaubt.
Der NABU und sein maltesischer Partner BirdLife Malta begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission. Sie dokumentieren die Finkenjagd vor Ort und sammeln Beweise, die der Kommission helfen sollen, den Fall zu gewinnen. Die Erfahrung zeigt, dass unter dem Schutz der kaum zu kontrollierenden Ausnahmegenehmigung neben Finken auch alle anderen Vögel mit Netzen gefangen werden. Die Organisationen fordern, dass die EU-Kommission neben der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen muss: den Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den Frühjahrsabschuss von Turteltauben und Wachteln. Diese drei Ausnahmegenehmigungen sind es, die derzeit der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor öffnen und eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich machen.
Die Ausnahmegenehmigung für den Finkenfang im EU-Mitgliedstaat Malta ist laut Gericht ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Es ist nicht auszuschließen, dass die 4.000 lizensierten Fänger die Populationen der betroffenen Arten stark gefährden. Mehr →
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