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Mehr Informationen zur Patenschaft!Streit um Butendiek geht in die nächste Runde
Leidtragende sind Schweinswale, Pracht- und Seetaucher
22. September 2015 - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage des NABU zur Abwehr eines drohenden Umweltschadens durch den Windpark Butendiek am 18. September abgewiesen, ließ gleichzeitig aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. Verhandelt wurde dabei allein über die Zulässigkeit der Klage, nicht über naturschutzfachliche Inhalte. Der NABU hatte im Frühjahr 2014 Klage gegen den umstrittenen Windpark inmitten zweier Meeresschutzgebiete westlich von Sylt eingereicht. Während sich der NABU um Behördenzuständigkeiten und Zulässigkeitsvoraussetzungen streiten muss, werden Schweinswale in ihrer Kinderstube mit ohrenbetäubendem Lärm traktiert und streng geschützte Stern- und Prachttaucher verlieren ihren wichtigsten Lebensraum in der Nordsee.
Trauriges Spiel auf Zeit
Seit 18 Monaten kämpft der NABU um die Abwehr des drohenden Umweltschadens und warnt vor den gefährlichen Folgen für das Sylter Außenriff. Gleichzeitig konzentrieren sich die verantwortlichen Fachbehörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) darauf, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu verzögern.
Die Anhörung in Hamburg verdeutlichte die nach Meinung des NABU fehlerhafte Rechtsinterpretation des BSH. Danach wäre die Verbandsklage nach Umweltschadensgesetz erst zulässig, wenn der Umweltschaden eingetreten ist, ein vorsorgliches Verfahren auf Schadensvermeidung beim Ausbau der Offshore-Windkraft aber unzulässig. In der Praxis würde das bedeuten, dass ein klageberechtigter Umweltverband selbst bei einem eindeutig absehbaren Umweltschaden wie im Fall Butendiek verpflichtet ist, den Eintritt des Schadens abzuwarten und erst dann per Klage die Sanierung der eingetretenen Umweltschäden verlangen kann. Diese Rechtsinterpretation widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz, ist mit dem Effizienzgebot der Umwelthaftungsrichtlinie unvereinbar und dürfte auch der von der Europäischen Union und Deutschland unterzeichneten Aarhus-Konvention widersprechen.
Die Urteilsbegründung aus Hamburg liegt noch nicht abschließend vor, doch alles läuft auf eine Klärung der Zulässigkeitsfrage am Oberverwaltungsgericht hinaus. Davon unabhängig steht die Klage auf Sanierung des spätestens mit Fertigstellung der Anlagen Ende August eingetretenen Umweltschadens an. Da die Behörden hier die Auffassung vertreten, dass für die Abwehr des drohenden Umweltschadens das BSH und die Sanierung des eingetretenen Umweltschadens das BfN zuständig sind, muss die Sanierungsklage beim Verwaltungsgericht Köln geführt werden. Diese Aufsplittung der Zuständigkeit beeinträchtigt nach NABU-Auffassung gleichermaßen die Effektivität der Behördentätigkeit und der Rechtsverfolgung.
Schweinswalbeobachtungen aus dem Baugebiet bestätigen Befürchtungen
Vor wenigen Tagen wurden die jüngsten Monitoringberichte des BfN veröffentlicht. Viermal wurden das Baugebiet Butendiek im Sommer 2014 während der Rammungen überflogen. Die Beobachtungen belegen die großflächigen Vertreibungen und darüber hinaus alarmierende Verhaltensänderungen der Schweinswale. So suchten die Tiere größere Wassertiefen auf und reduzierten ihre Atempausen an der Wasseroberfläche, ein deutliches Stresssignal. Die beteiligten Wissenschaftler sprechen von „deutlichen Effekten des Rammschalls, zielgerichteten Entfernungen vom Zentrum des Windparks und längerem anormalem Verhalten der Tiere“. Unklar bleibt wie sich die kumulative Belastung über die Monate der Rammungen in Verbindung mit weiteren Störquellen wie Schiffs- und Arbeitslärm auf die Population und den Fortpflanzungserfolg der Schweinswale ausgewirkt haben. Die Rammungen fanden zur der sensiblen Zeit der Jungenaufzucht statt.
Den vollständigen Monitoringbericht des BfN (PDF) finden Sie hier .
Ein Windpark, wo keiner sein sollte
Gleichzeitig gibt es auch neue wissenschaftliche Veröffentlichungen zur räumlichen Verteilung der beiden Seetaucherarten. Über 13 Jahre hinweg wurde ihre Verteilung in der deutschen Nordsee ausgewertet. Stellt man nach diesen Erkenntnissen Überlegungen an, welches Gebiet unbedingt frei von Windparks bleiben sollte, landen wir zielsicher bei Butendiek. Einen schlechteren Standort gibt es in der ganzen Nordsee nicht. Das ist nach Meinung des NABU Energiepolitik auf Kosten der Meeresnatur, das ist das Gegenteil einer naturverträglichen Energiewende. Dieser Windpark hätte an dieser Stelle niemals genehmigt werden dürfen!
Das Hintergrundpapier zur Klage (PDF) finden Sie hier.
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