Schwarzstörche haben besonders von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert: Der Bestand hat in den letzten 25 Jahren um 1655 Prozent zugenommen! - Foto: NABU/Thomas Krumenacker
Studie belegt: EU-Gesetz rettet Vogelarten
520.000 Unterzeichner fordern Erhalt des EU-Naturschutzes
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Auch der Bestand der Blaukehlchen konnte sich in den vergangenen Jahren wieder gut erholen. - Foto: Tom Dove
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Ebenso konnten viele andere Vogelarten von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitieren. So zum Beispiel der Purpurreiher, ... - Foto: Frank Derer
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... der Mittelspecht ... - Foto: NABU/Birgit Schikora-Keßler
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... und der Seeadler. - Foto: Christoph Kasulke
Das Schicksal der bedrohten Vogelarten Europas ist in hohem Maße von den Naturschutzgesetzen der Europäischen Union abhängig. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die heute im Fachmagazin „Conservation Letters“ veröffentlicht wurde. Darin analysierten Wissenschaftler die Bestandszahlen und Populationstrends aller europäischen Vogelarten, die im vergangenen Jahr von den Mitgliedstaaten an die EU-Kommission gemeldet werden mussten.
Ob eine Vogelart zunimmt oder abnimmt, hängt immer von mehreren Faktoren ab. Die Studienautoren des NABU-Dachverbands BirdLife International, der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der Universität Durham konnten jetzt aber nachweisen, was in Europa den größten Einfluss hat: Nämlich, ob eine Art dank der EU-Vogelschutzrichtlinie von besonderen Schutzmaßnahmen profitiert – oder eben nicht. Nach den Erkenntnissen der Studie hat dies wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung einer Art als beispielsweise der Klimawandel.
Im Jahr 1979 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Vogelschutzrichtlinie, die seither in der EU den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume regelt. Sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Wird eine Vogelart im Anhang 1 der Richtlinie geführt, müssen die Mitgliedstaaten besondere Maßnahmen ergreifen und die wichtigsten Vorkommensgebiete als Vogelschutzgebiete ausweisen. Derzeit fallen 181 Arten in diese Kategorie. Die wesentliche Erkenntnis der Studie ist; dass eine Vogelart, die in Anhang 1 aufgelistet ist, wesentlich bessere Chancen auf einen positiven Bestandstrend hat als andere Arten. Neben den Schutzgebieten dürften sich auch EU-finanzierte Hilfsprojekte auszahlen, die dank der EU-Naturschutzrichtlinien umgesetzt werden können.
Eine zweite wichtige Erkenntnis der Studie: Je länger die Vogelschutzrichtlinie in einem Land bereits gilt, desto besser fällt die Entwicklung der Anhang 1-Arten aus. In den neueren EU-Mitgliedstaaten sind die positiven Effekte noch schwächer ausgeprägt, doch in Deutschland – wo die Richtlinie seit 1979 greift – sind zum Teil spektakuläre Bestandszunahmen zu verzeichnen.
Schwarzstorch, Seeadler und Wiesenweihe profitieren am stärksten
So hat etwa der Schwarzstorch maßgeblich von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert (Zunahme in den letzten 25 Jahren um 1655 Prozent), aber auch der Seeadler (393 Prozent), die Wiesenweihe (238 Prozent), der Wanderfalke (215 Prozent) und der Kranich (415 Prozent). Ebenso verzeichnet die ehemals fast ausgestorbene Großtrappe inzwischen eine solide Bestandszunahme (119 Prozent in den letzten zwölf Jahren). Auch die Bestände weniger bekannter Arten wie des Mittelspechts und der gefährdeten Singvogelarten Heidelerche, Blaukehlchen und Ortolan konnten sich dank der Schutzmaßnahmen wieder erholen.
Doch den Erfolgen stehen auch enorme Verluste in der Vogelwelt gegenüber. Vor allem bei den ehemals häufigen, weit verbreiteten und daher nicht durch Anhang 1 geschützten Arten gibt es Verlierer. Dazu zählen insbesondere Arten der Agrarlandschaft wie Rebhuhn (Abnahme um 95 Prozent in den letzten 25 Jahren), Kiebitz (minus 75 Prozent) oder Feldlerche (minus 34 Prozent). Weil die EU-Agrarpolitik mit ihren Subventionen genau die falschen Anreize setzt, kann hier die Vogelschutzrichtlinie ihre Wirkung bisher nicht entfalten.
Statt die Agrarpolitik zu reformieren, unterzieht die EU-Kommission derzeit die beiden wichtigsten EU-Naturschutzrichtlinien einem so genannten „Fitness-Check“. Dieser soll untersuchen, ob die Regeln gelockert werden könnten. EU-Kommissionspräsident Juncker fordert sogar das Ende einer eigenständigen EU-Vogelschutzrichtlinie. Dagegen haben sich jedoch bereits in den Wochen vor der Veröffentlichung der Studie Hunderttausende Europäerinnen und Europäer in einer EU-weiten Online-Befragung ausgesprochen. Genau 520.325 Bürgerinnen und Bürger haben der EU-Kommission ein klares Signal gesendet: Sie wollen keine Aufweichung des Naturschutzes. Die Kommission darf dieses überwältigende Votum der Öffentlichkeit und die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht wegen einiger Lobbyisten aus der Agrarindustrie ignorieren.
Die Richtlinien wirken, funktionieren und müssen beibehalten werden. Statt neue Richtlinien zu erstellen und die Naturschutzerrungenschaften der letzten Jahrzehnte in Frage zu stellen, sollte die Kommission dafür sorgen, die volle Kraft der Richtlinien auszuschöpfen, um damit noch mehr Arten zu retten.“
Download
Laden Sie sich hier die vollständige Studie (herausgegeben vom NABU-Dachverband BirdLife International, der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der Universität Durham) herunter:
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