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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU klagt gegen Windpark bei Rostock
Geplante Anlage gefährdet seltene Schreiadler
26. März 2015 - Am vergangenen Mittwoch hat der NABU beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Genehmigung eines Windparks mit 16 Windrädern in der Gemarkung Jördenstorf im Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) eingereicht und gleichzeitig einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um den bevorstehenden Baubeginn zu verhindern. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von in Deutschland sehr seltenen und stark bedrohten Schreiadlern in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen.
Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an die Planungs- und Genehmigungsbehörden und die Investoren, den Klimaschutz nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen voranzutreiben. Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht nach geltendem Recht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.
Der Fall Jördenstorf steht exemplarisch für eine wider besseren Wissens schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführtes Genehmigungsverfahren, das zur Erteilung einer Genehmigung geführt hat, die aus artenschutzrechtlichen Gründen nach Ansicht des NABU niemals hätte erteilt werden dürfen.
Bereits die Ausweisung eines sogenannten Windeignungsgebietes bei Jördenstorf im Regionalen Raumentwicklungsplan des Landkreises Mittleres Mecklenburg hätte nicht erfolgen dürfen. Den zuständigen Behörden war das Vorkommen der stark bedrohten Schreiadler im Gebiet bekannt. Zudem ist die Gefährdung dieser Art durch Windräder mittels Totfunde aus der unmittelbaren Umgebung hinreichend belegt. In Deutschland brüten nur noch 100 Paare dieser kleinen Adlerart, 15 davon in einem Radius von nur etwa 15 Kilometern um den geplanten Standort. Das ausgewiesene Eignungsgebiet befindet sich genau zwischen den Horsten von vier dieser Paare, nur fünf Kilometer vom nächsten Nest entfernt.
Aufgrund der hohen Gefährdung der Art durch Windkraftanlagen empfiehlt der von den staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitete Fachstandard einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren des Schreiadlers. Während des gesamten folgenden, für den betroffenen Investor sehr kostspieligen, Genehmigungsprozesses, hat der NABU auf dieses Problem hingewiesen. Da aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Genehmigungsbehörde für unnötig erklärt und nicht durchgeführt wurde, war die nun eingereichte Klage die erste und einzige Möglichkeit für den NABU, die Einhaltung des bestehenden Naturschutzrechts einzufordern und die Schreiadler zu retten. Nach einem Fachgutachten des NABU wäre durch den Windpark eine Verdoppelung der natürlichen Sterblichkeit der umliegenden Schreiadler zu erwarten, was unweigerlich zu einem Verschwinden der Adler führen würde.
Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen an Land zu vermeiden, appelliert der NABU an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von bekannten wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen. Allerdings lässt die in Kürze bevorstehende Ausweisung weiterer höchst kritischer Windeignungsgebiete in den Raumentwicklungsplänen der benachbarten Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald befürchten, dass die Behörden ihre fragwürdige Praxis fortführen und damit die Planungssicherheit der Investoren und die Zukunft des Wappenvogels Mecklenburg-Vorpommerns und anderer seltener Arten gefährden.
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