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NABU nimmt in Anhörung Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Fracking
Aus NABU-Sicht reichen die von CDU/CSU und SPD vorgelegten Regelungsentwürfe nicht aus, um den Umwelt- und den Gewässerschutz umfassend zu gewährleisten. Sie bleiben hinter dem Versprechen der Bundesregierung eines Verbotes zumindest der Schiefergasförderung deutlich zurück und schaffen gegenüber dem geltenden Recht sogar teilweise neue Privilegierungen für die Erdgas- und Erdölförderung.
Mit dem vorgeschlagenen Regelungspaket wird die grundlegende Forderung des NABU nach einem Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl nicht erfüllt. Auch eine Mindesttiefe oder ein Mindestabstand zwischen Grundwasser und erzeugten Rissen ist nicht vorgesehen. Fracking in Erdöl- oder Sandstein-Gas-Lagerstätten, wie es vor allem in Niedersachsen zu finden ist, soll unabhängig von der Tiefe nicht verboten werden. Fracking in Schiefergaslagerstätten bleibt unterhalb von 3.000 m Tiefe uneingeschränkt zulässig. Oberhalb von 3.000 m bleibt es für Erprobungsmaßnahmen uneingeschränkt zulässig. Das für die kommerzielle Gewinnung vorgesehene Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 m kann durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden.
Die von Schwarz-Rot vorgeschlagenen Erprobungsmaßnahmen sind aus Sicht des NABU nicht zielführend, weil die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind. Jede Erprobung würde damit zu einem neuen Test- und Experimentierfeld. Erst recht lehnt der NABU die Ermöglichung kommerzieller Schiefergasvorhaben durch eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission, wie sie das Bundeskanzleramt vorgeschlagen hat, ab. Der NABU hält ferner ein klares Verbot der Einleitung von Lagerstättenwasser in den Untergrund für erforderlich.
Gleichwohl begrüßt der NABU grundsätzlich die erklärte Absicht, mit der geplanten Rechtsänderung zumindest strengere Anforderungen an Frackingvorhaben bei der Erdgas- und Erdölgewinnung zu regeln. Die vorgelegten Regelungsentwürfe enthalten eine Reihe notwendiger Klarstellungen, um zumindest die Einhaltung der schon bisher geltenden wasserrechtlichen Anforderungen endlich zu gewährleisten, die in der bisherigen Vollzugspraxis häufig nur unzureichend beachtet wurden. Der NABU begrüßt, dass mit der klaren Regelung zur zwingenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking und zur Entsorgung von Lagerstättenwasser erstmals eine Beteiligung der Öffentlichkeit verbindlich vorgeschrieben werden soll.
Der NABU schlägt folgende Änderungen vor, um den Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser sicherer zu machen: