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Die Ziele des NABU rund um Ressourcen- und Abfallpolitik für 2015
Mehrere Gesetzgebungsverfahren werden im Jahr 2015 nach langer Wartezeit begonnen und auch abgeschlossen werden, die umweltpolitisch für Deutschland nicht unwichtig sind. Darüber hinaus werden Strategien und Programme auf den Weg gebracht werden, die zumindest ein Anfang für eine Transformation der Gesellschaft zu weniger Rohstoffverbrauch, effektiverer und effizienterer Nutzung der immer noch begrenzten natürlichen Ressourcen sein können. Der NABU hat dabei einige Ziele, die nachfolgend kurz dargestellt werden.
International stehen die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zur Verabschiedung. Diese werden nicht mehr nur für Entwicklungsländer sondern auch für Industrieländer wie Deutschland gelten, weshalb ihre Implementierung nicht nur abgeprüft und wegdiskutiert sondern als Chance genutzt werden muss. Damit einher gehen die Debatten um die Fortschreibung der bundesdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2016. Sie müssen den Boden für einen Wohlstandsindikator bereiten, der als Leitindikator das BIP ablöst. Vorschläge und Forderungen dazu aus der Enquete-Kommission des Bundestages zu Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität oder dem WBGU oder anderen Expertengremien wie RNE und PBNE gibt es schon lange genug.
Zugleich wird das Ressourceneffizienzprogramm ProgRess II im Jahr 2015 in die Expertenbeteiligung gehen, wobei als primäres Ziel ein absoluter Rohstoffverbrauchsindikator gefunden werden muss, um Aussagen über die deutsche Konsum- und Produktionsperformance zuzulassen. Wie in Europa auch wird es hilfreich sein, in ProgRess II den konstruktiven Vorschlag mehrerer gleichberechtigter Leitindikatoren umzusetzen, bestehend aus Verbrauchsindikatoren zu Wasser, Land und Fläche sowie einem CO2-Emissionsindikator.
Das Umweltbundesamt fordert schon seit einiger Zeit richtigerweise ein Ressourcenschutzgesetz, das Vorhaben bündeln und vereinheitlichen würde. Dies wird der NABU bei ambitionierter Ausgestaltung langfristig unterstützen. Einhergehend hiermit ist schließlich ein fundiertes Ziel, wie nachhaltiger Konsum für die gesamte Gesellschaft erreichbar wird, zu entwickeln. Unterstützend wirken werden der in Entwicklung befindliche Aktionsplan nachhaltiger Konsum und die Fachdialoge, die als Folge des deutschen Abfallvermeidungsprogramms im Mai starten werden. Auch die Novellierung des bundesdeutschen Vergaberechts, insbesondere seine Verbindlichkeit in Bezug auf Lebenszykluskosten und Qualität und Umweltschutz der ausgeschriebenen Leistung hat das Potenzial, den Endverbrauchermarkt zu beeinflussen. Wenn es aber bei der losen Beispielsammlung im Rahmen der Allianz nachhaltige Beschaffung bleibt, bedeutet das eine Niederlage für Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik. Besonderes Augenmerk wird der NABU weiterhin auf die Nachhaltigkeit gemeinschaftlicher Nutzungsformen (sharing economy) legen, so dass ihr Umweltschutzpotenzial nicht durch blanke Profitmaximierung im Zuge der Erschließung halbprivater Märkte zu Nichte gemacht wird.
Auf EU-Ebene wird die Ökodesignrichtlinie novelliert, wo der NABU sich für eine kluge Ausweitung des Scopes auf Produkte, die in der Nutzungsphase keine Energie verbrauchen ausspricht. Damit einhergehend sollen Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Sekundärrohstoffen zu Anforderungen für die Produktkategorien werden.
Kreislaufwirtschaft
In der Kreislaufwirtschaft wird es im Gegensatz zu den letzten drei Jahren 2015 richtig interessant, da das Elektrogerätegesetz im Bundestag abschließend verhandelt wird. Der NABU wird bei den Parlamentariern auf Nachbesserungen bei der Wiederverwendung drängen, insbesondere auf eine rechtssichere Regelung des Zugangs von Wiederverwendern zu Sammelstellen und des partnerschaftlich geregelten Zugriffs auf wiederverwendbare Geräte; denn diese werden dem Recyclingstrom nicht entzogen sondern lediglich länger genutzt.
Terminankündigungen, dass bald ein Wertstoffgesetzentwurf veröffentlicht wird, mag manch ein Experte schon als „Running-Gag“ abtun, im ersten Quartal 2015 wird es wohl tatsächlich dazu kommen. Ein wichtiger Nebenschauplatz dabei wird die verbraucherfreundliche Kennzeichnung von umweltfreundlichen Getränkeverpackungen sein. Um die Mehrwegquote zu verbessern wird der NABU wiederum den bereits 2009 veröffentlichten und 2014 rechtlich geprüften Getränkeverpackungssteuerentwurf als Vorschlag einbringen. Beim Wertstoffgesetz insgesamt ist bekannt, was die Umweltverbände seit langem fordern: Unter anderem bedeutet das eine flächendeckende, verbraucherfreundliche, gemeinsame haushaltsnahe Sammlung von Kunststoffen und Metallen in einer Abfalltonne, Abschaffung aller Schlupflöcher, wie sie auch die Branchenlösungen und die Entsorgung als gewerbliche Siedlungsabfälle darstellen; Erhöhung der Recyclingquoten; transparente und damit für jedermann nachvollziehbare Inverkehrbringer- und Abfallsammel- sowie –behandlungsdaten; ausdifferenzierte Produktverantwortungsvorschriften in Abhängigkeit des Einsatzes von Recyclingmaterial und der Gesamtrecyclingfähigkeit von Produkten; die Ausweitung der Produktverantwortung auf Nicht-Verpackungen.
Die Gewerbeabfallverordung steht als kleine Schwester des Wertstoffgesetzes im Fokus des NABU. Ein Entwurf in 2015 muss eine Getrenntsammelpflicht für alle (auch kleine) Anfallstellen beinhalten, denn was für Haushalte möglich ist, können Profis schon lange. Selbstverständlich unterstützt der NABU die weiteren umweltfachlichen Verbesserungsvorschläge, wie etwa die Anhebung der Sortieranlagenstandards sowie die Einführung von stofflichen Verwertungsquoten.
Um das vom NABU mit angeregte und mittlerweile von der EU-Kommission auf den Weg gebrachte Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht abwarten zu müssen, muss der Sperrmüll als wesentlicher Teil des Siedlungsabfalls ebenfalls neuen Regelungen unterworfen werden, damit hochwertige Hölzer und Kunststoffe nicht länger blind in die Müllverbrennung wandern. Ein sinnvoller Schritt wäre sicher die gemeinsame Behandlung des Themas mit der Gewerbeabfallverordnung.
Kurzum: ein Kreislaufwirtschaftspaket ist auch in Deutschland überfällig. Wie sich die Sabotage eines solchen Vorschlages der Barrosso-Kommission durch die neue EU-Kommission unter Herrn Juncker fortentwickelt ist nicht vorhersehbar. Die beste Lösung stellt die Beibehaltung und konstruktive Verbesserung des Paketes im Mitentscheidungsverfahren dar.
Beim vierten Dialogforum Kreislaufwirtschaft am 26. November 2014 diskutierten 120 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft über Stärken und Herausforderungen des Kunststoffrecyclings in Deutschland und den möglichen positiven Beitrag des lange erwarteten Wertstoffgesetzes. Mehr →