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1130 illegal getötete Greifvögel in Deutschland dokumentiert
05. November 2014 -
Obwohl alle Greifvogelarten seit den 1970er Jahren in Deutschland unter strengem Schutz stehen, werden immer wieder Fälle illegaler Greifvogelverfolgung bekannt. In den Jahren 2004 bis 2014 wurden bundesweit 689 Fälle dokumentiert. Dabei wurden mindestens 1.130 Greifvögel gefangen, verletzt, getötet, abgeschossen oder ihre Bruten gestört oder vernichtet. Dies geht aus einer Zusammenstellung des NABU hervor, die auf offiziellen Daten der Umweltministerien der Länder und einer ergänzenden Erfassungen des Komitees gegen den Vogelmord beruht.
Mindestens 18 Greifvogel- und 3 Eulenarten sind betroffen. Unter den bestätigten Opfern sind mindestens 559 Mäusebussarde, 126 Habichte und 103 Rotmilane, aber auch seltene Arten wie 32 Seeadler, 17 Uhus, 16 Wanderfalken und sogar je ein Schreiadler und ein Gänsegeier.
Illegale Greifvogelverfolgung kommt in allen Bundesländern vor. Die mit Abstand meisten Fälle wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, wo die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität seit Jahren ein landesweites Monitoring betreibt. Weitere mutmaßliche „Hochburgen“ der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Aufgrund fehlender oder unzureichender behördlicher Dokumentation sind aus diesen Ländern jedoch kaum Zahlen verfügbar.
Die dokumentierten Fälle stellen daher nur die Spitze eines Eisberges dar: Der Großteil der Taten bleibt bisher unentdeckt.
Mit der Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“ hat der NABU die illegale Greifvogelverfolgung stärker in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.
In einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord ruft der NABU und sein bayerischer Partner LBV daher dazu auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Für aktuelle Fälle ist ein zentrales Aktionstelefon unter der Nummer 030-284 984-1555 geschaltet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr). Zurückliegende Fälle werden über ein Online-Meldeformular erfasst.