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Jetzt NABU-Mitglied werden!Bundesregierung plant Fracking-Erlaubnis
Kanzleramt entscheidet über Gesetzesentwürfe
08. Oktober 2014 -
Aus einem Bericht der Ministerien an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages geht hervor, dass Fracking nicht nur in weiten Landesteilen und Natura-2000-Gebieten, sondern auch die Anwendung der Technologie in konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten sowie die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser weiter erlaubt bleiben soll, selbst in der Umgebung von öffentlichen Wasserentnahmestellen und Produktionsstandorten von Lebensmitteln. Der Einsatz wassergefährdender Frackflüssigkeiten wird darin ebenfalls nicht ausgeschlossen. Noch vor der Sommerpause hatten sich allerdings Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Dr. Hendricks auf Eckpunkte zur umstrittenen Förderung von Erdgas aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten geeinigt. Darin teilten Sie mit, ein Regelungspaket vorlegen zu wollen, das dem Schutz von Gesundheit und Trinkwasser Priorität einräume. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas solle es zu wirtschaftlichen Zwecken bis 2021 in Deutschland nicht geben.
Dem NABU gingen die Vereinbarungen jedoch nicht weit genug. Zudem lässt der Bericht der Ministerien vermuten, dass die vereinbarten Eckpunkte zugunsten der Industrie wieder aufgeweicht werden. Nun wird die Entscheidung im Bundeskanzleramt gefällt. Der NABU fordert die Bundesregierung daher auf, alle rechtlich notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser auszuschließen. Statt diverser Ausnahmeregelungen und eines Fracking-Moratoriums auf Zeit braucht es aus NABU Sicht ein dauerhaftes Fracking-Verbot, und zwar in allen Lagerstätten, ob konventionell oder unkonventionell. Auch müssen die Förderung von Tight-Gas sowie der Einsatz der Fracking-Technologie in konventionellen Lagerstätten verboten werden.
Gemeinsam mit dem Verband Kommunaler Unternehmen diskutierte der NABU Anfang September zusammen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages , wie die Gefahren und Risiken zur Förderung von Erdgas gebannt werden können. Dazu gehören auch die Bergbaufolgeschäden, die jüngst in Niedersachsen zu Tage getreten sind. Eine Untersuchung des epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen im Auftrag des Landkreises Rotenburg/Wümme hat ergeben, dass Männer in der Samtgemeinde Bothel deutlich häufiger an Leukämie erkranken als anderswo. So besteht die Befürchtung, dass die Krebsfälle mit der Jahrzehnte lang praktizierten Erdgasförderung zusammenhängen. Aus NABU-Sicht ist es absolut inakzeptabel und grob fahrlässig jetzt über die Ausbeutung von unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe der Fracking-Technologie nachzudenken, wenn die Folgen der konventionellen Förderung nicht kontrolliert werden können. Stattdessen fordert der NABU die Erdgasförderung zumindest dort zu stoppten, solange die Ursachen für die erhöhte Krebsrate nicht geklärt sind.