Die Teilnehmer an der Podiumsdiskussion: Frank Schwabe (MdB), Dr. Michael Beckereit (VKU-Vizepräsident), Olaf Tschimpke (NABU-Präsident), Andreas Mattfeldt (MdB ), Georg Löwisch (Moderator)
Parlamentarischer Abend zu Fracking
VKU und NABU diskutieren notwendige Gesetzesänderungen
-
-
Parlamentarischer Abend "Fracking" am 11.9.2014 - Foto F. Siewert
-
Parlamentarischer Abend "Fracking" am 11.9.2014 - Foto F. Siewert
12. September 2014 - Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland erfordern aus NABU-Sicht klare gesetzliche Rahmenbedingungen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die große Koalition aus CDU/CSU und SPD festgestellt, dass die Fracking-Technologie mit erheblichen Risikopotenzialen behaftet ist. Solange die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich geklärt seien, dürfe es keine Genehmigung von Erkundung und Gewinnung in Deutschland geben. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit solle absoluten Vorrang haben, heißt es darin.
Der Verband VKU und der NABU betrachten die derzeitige Entwicklung beim Thema Fracking mit großer Sorge. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben zwar Anfang Juli erste Eckpunkte einer Fracking-Gesetzgebung vorgestellt – diese sind aus Sicht der beiden Verbände aber unzureichend. Die Bundesregierung plant lediglich ein Fracking-Moratorium für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten bis 3.000 Meter Tiefe bis 2021/2022. Allerdings mit einer weiteren Einschränkung: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen zulässig bleiben. Das Moratorium soll 2021 überprüft werden. Zudem kommt es auf die tatsächliche Ausgestaltung der Gesetzesentwürfe an. Diese warten noch auf die Ressortabstimmung der Ministerien.
Die anwesenden Parlamentarier und die Experten waren sich einig, dass das bestehende Berg- und Wasserrecht nicht geeignet ist, mit den Risiken dieser Technologie umzugehen. Zwar gebe es auch heute schon über das bestehende Bergrecht Möglichkeiten eine Aufsuchungs- und Gewinnungserlaubnis für beantragte Gebiete durch das Abwägen mit anderen Nutzungsinteressen abzulehnen, die zuständigen Länderbehörden würden davon aber kaum Gebrauch machen. Dies hängt auch damit zusammen, dass oftmals die Landesbergämter federführend zuständig sind.
„Fracking, egal ob mit oder ohne Chemikalien, darf in Deutschland nicht zugelassen werden. Das sollte sowohl für unkonventionelle wie auch für konventionelle Lagerstätten und für alle fossilen Energieträger gelten. Der Rechtsrahmen muss dieser Forderung gerecht werden und darüber hinaus auch die Folgeschäden bannen, die heute vom Einsatz konventioneller Bergbaumethoden überall in Deutschland sichtbar werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.