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Jetzt NABU-Mitglied werden!Mittagsgespräch zum Elektrogerätegesetz
Umweltpolitiker stehen dem NABU Rede und Antwort
Anlässlich der im Entwurf befindlichen Novelle des Elekro(-nik)gerätegesetzes hat der NABU-Bundesverband am 3. Juni 2014 die politischen Entscheidungsträger der Regierungsfraktionen zum politischen Mittagsgespräch über die umweltpolitischen Ziele des Gesetzes eingeladen.
NABU-Präsident Olaf-Tschimpke betonte die wichtige Hebelwirkung, die das Gesetz für einen wirksamen Ressourcenschutz haben könnte. „Durch bessere Anreize für mehr Wiederverwendung von Elektrogeräten, durch ambitioniertere Recyclingquoten und höhere Standards in der Wiederverwertung und nicht zuletzt durch eine striktere Auslegung der Herstellerverantwortung bei der Produktkonzeption kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag zu einer ressourcenschonenden und verbraucherfreundlichen Kreislaufwirtschaft leisten. Das schützt die Umwelt, belässt wichtige Rohstoffe im Land und fördert die Beschäftigung im Bereich der Abfallwirtschaft. Hier muss im Entwurf definitiv noch nachgebessert werden“, so Tschimpke.
Die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des Umweltausschuss Dr. Thomas Gebhart (CDU) und Michael Thews (SPD) waren zu Gast in der NABU-Bundesgeschäftsstelle und standen dem interessierten Fachpublikum Rede und Antwort. Sie benannten die für Sie wichtigsten Neuerungen im Gesetz. Betont wurde von beiden die Wichtigkeit, den Handel zur Rücknahme von Kleingeräten zu verpflichten und somit die Sammelmenge des E-Schrotts zu erhöhen, aber auch die Beweislastumkehr im Falle des Exports von Elektrogeräten. Der Entwurf sieht vor, dass künftig die Exporteure nachweisen müssen, ob die Geräte noch funktionstauglich sind und es somit zu keiner illegalen gesundheits- und umweltschädlichen Verschrottung in den zumeist afrikanischen Importländern kommt.
NABU fordert gesetzliche Regelung für mehr Wiederverwendung
In der anschließenden Fragerunde zeigte sich, wie wichtig für Viele die umfassende Verbraucherinformation über Schadstoffe sowie über Reparaturmöglichkeiten bei Elektrogeräten ist. Außerdem war es dem Publikum ein Anliegen, durch striktere Zertifizierungen und Audits bei den Entsorgungsbetrieben die Qualität der Wiederverwertung zu erhöhen. In diesen Punkten wurden Nachbesserungen gefordert und die beiden Politiker zeigten sich gesprächsbereit. Beim Thema „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ gingen die Meinungen auseinander, ob der Zugang von Wiederverwendungseinrichtungen zu Sammelstellen gesetzlich geregelt werden sollte. Die beiden Parlamentarier sprachen sich bei der Zusammenarbeit von Wiederverwendern und Sammlern klar für eine freiwillige Kooperation aus. Aus NABU-Sicht ist eine gesetzliche Regelung aber von Vorteil, um Qualität und Quantität von wiederverwendeten Geräten zu erhöhen und damit die Umwelt im besonderen Maße zu schützen.
Bis zur Abstimmung des finalen Entwurfs der Gesetzesnovelle werden wohl noch einige Monate ins Land ziehen. In dieser Zeit wird der NABU das Gesetzesvorhaben kritisch mit begleiten und sich für einen stärkeren Fokus auf den Umwelt- und Ressourcenschutz stark machen.
Die NABU-Stellungnahme zum aktuellen ElektroG-Entwurf sowie den Flyer zm politischen Mittagsgespräch finden Sie hier:
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