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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU reicht Beschwerde in Brüssel ein
Bundesländer müssen artenreiches Grünland endlich effektiv schützen
03. April 2014 – Angesichts des dramatischen Verlusts an artenreichen Wiesen und Weiden sowie den davon abhängigen Vogelarten hat der NABU formell Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Die deutschen Bundesländer verstoßen nach Ansicht des NABU klar gegen die EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig unternehmen, um besonders geschützte Lebensräume und Vogelarten zu erhalten.
Man kann dabei von einem Systemversagen der Verwaltung auf ganzer Linie sprechen: „Ein klarer Fall für eine EU-Beschwerde – notfalls muss Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof, damit sich endlich etwas ändert“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der Bestand von Vögeln wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine hat sich in den vergangenen 25 Jahren um drei Viertel verringert. Sogar in Schutzgebieten werden nach NABU-Studien in großem Stil geschützte Grünlandflächen meist ungestraft untergepflügt und zum Beispiel in Maisäcker umgewandelt. Viele Flächen werden auch durch Düngung oder Entwässerung intensiviert und damit ökologisch entwertet. Damit wird ein massenhaftes Artensterben in Kauf genommen – und zwar von Landratsämtern bis hin zur Bundesregierung.
Dabei schreibt die von Deutschland mit verabschiedete EU-Vogelschutzrichtlinie den Regierungen vor, die Bestände aller wildlebenden Vogelarten in einem günstigen Zustand zu erhalten. Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) haben sich die Mitgliedstaaten der EU zudem verpflichtet, artenreiche Grünlandlebensräume zu erhalten sowie Verschlechterungen nicht zuzulassen. Dass in Deutschland jedoch genau der gegenläufige Trend zu beobachten ist, beweisen Daten, die die Bundesregierung selbst nach Brüssel gemeldet hat. In seinen Analysen hat der NABU gravierende Verstöße gegen beide Richtlinien festgestellt, daher reicht er zwei Beschwerden in Brüssel ein und hofft, damit ein Verfahren der EU-Kommission in Gang zu setzen, um Reformen zu erzwingen.
Zu betonen ist, dass ein Gerichtsprozess vor dem Europäischen Gerichtshof keinesfalls erstrebenswert ist und nur die letzte Wahl für den Naturschutz darstellt. Um ein aufwendiges Verfahren zu vermeiden, fordert der NABU von Bund und Ländern einen verbindlichen Aktionsplan für das artenreiche Grünland. Darin sollte jeglicher Grünlandumbruch in Schutzgebieten verboten werden und darüber hinaus soll ein Maßnahmenpaket zur Behebung der Vollzugsdefizite im Grünlandschutz vereinbart werden. Ferner fordert der NABU einen effektiven nationalen Schutz für die Natura-2000-Schutzgebiete nach EU-Recht sowie eine deutlich stärkere und gezieltere Förderung des artenreichen Grünlands und der Wiesenbrüter über die Förderprogramme von Bund und Ländern.
Weiterführende Informationen zur Vogelschutz-Beschwerde sind erhältlich beim NABU-Referenten für Vogelschutz und Ornithologie, Lars Lachmann unter Lars.Lachmann@nabu.de.